Autor Thema: Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)  (Read 5049 times)

tobiiias

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Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« am: 15.04.2019 21:57 »
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe nur eine kurze Frage zum Thema Einstufung.
Ich finde da auf verschiedenen Internetseiten, verschiedene Antworten. Daher versuche ich es mal hier.

Ich habe mich auf eine Stelle TV-L Gruppe 6 beworben, aber damit ich mich finanziell nicht schlechter stelle als jetzt müsste ich schon mit Stufe 3 beginnen. Vor meinem Vorstellungsgespräch wollte ich das folgende gerne abchecken.

Dazu habe ich folgenden Text gefunden:

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einstellung
Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bezieht sich das alles nur auf Arbeitgeber im öff. Dienst, oder zählt da auch die "freie Wirtschaft". Die Tätigkeit entspricht schon (größten-)teils meiner 10-jährigen Berufserfahrung, daher meine Frage. Wenn Stufe 3 grundsätzlich nicht möglich ist, wäre aber zumindest Stufe 2 nach meiner Interpretation des Textes möglich, oder? Inwieweit könnte ich da verhandeln? Bei Stufe 2 müsste ich nochmal durchrechnen, ob das finanziell noch Sinn ergibt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Grüße
Tobias
« Last Edit: 15.04.2019 22:03 von tobiiias »

Spid

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #1 am: 15.04.2019 22:04 »
Der Text ist hingerotzter Scheißdreck. Ich rate zum Lesen der tariflichen Regelungen, hier §16 Abs. 2 TV-L. Die dortige Regelung gilt unabhängig vom AG, bei dem die Berufserfahrung erworben wurde.

Bastel

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #2 am: 15.04.2019 22:13 »
Je nach Bewerberlage wird man vermutlich versuchen dich in die Stufe 1 zu drücken.

Im Grunde ist es meist Verhandlungssache.

MoinMoin

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #3 am: 15.04.2019 22:19 »
Je nach Bewerberlage wird man vermutlich versuchen dich in die Stufe 1 zu drücken.
Nein, wenn ein Anspruch (wg. einschlägige Berufserfahrung) gibt, kann nicht gedrückt werden.
Und wenn nicht, dann wird nicht gedrückt, sondern tarifkonform bezahlt.
Zitat
Im Grunde ist es meist Verhandlungssache.
Klar alles was freiwillig vom AG geliefert wird ist Verhandlungssache. Deswegen heißt es ja auch Arbeitsmarkt.

tobiiias

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #4 am: 15.04.2019 22:23 »
Der Text ist hingerotzter Scheißdreck. Ich rate zum Lesen der tariflichen Regelungen, hier §16 Abs. 2 TV-L. Die dortige Regelung gilt unabhängig vom AG, bei dem die Berufserfahrung erworben wurde.

Oh man, so schlimm? Sorry, ich bin beim öff. Dienst nicht so bewandert. Ein etwas freundlicherer Hinweis, wo ich das nachlesen kann hätte gereicht...Ich habe nur verschiedene Angaben im Netz gefunden...
Achso...oder meintest du den Text welchen ich "zitiert" habe...? Dann ein einfaches Danke :)

tobiiias

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #5 am: 15.04.2019 22:25 »
Klar alles was freiwillig vom AG geliefert wird ist Verhandlungssache. Deswegen heißt es ja auch Arbeitsmarkt.

Also ist das auch im öff. Dienst nicht so starr wie ich zunächst dachte. Also kann man da genauso verhandeln wie im "freien" Arbeitsmarkt. Das wusste ich nämlich nicht so genau. Danke.

Spid

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #6 am: 15.04.2019 22:28 »
Der Text ist hingerotzter Scheißdreck. Ich rate zum Lesen der tariflichen Regelungen, hier §16 Abs. 2 TV-L. Die dortige Regelung gilt unabhängig vom AG, bei dem die Berufserfahrung erworben wurde.

Oh man, so schlimm? Sorry, ich bin beim öff. Dienst nicht so bewandert. Ein etwas freundlicherer Hinweis, wo ich das nachlesen kann hätte gereicht...Ich habe nur verschiedene Angaben im Netz gefunden...
Achso...oder meintest du den Text welchen ich "zitiert" habe...? Dann ein einfaches Danke :)

Natürlich der von Dir zitierte Text.

MoinMoin

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #7 am: 16.04.2019 06:57 »
Also ist das auch im öff. Dienst nicht so starr wie ich zunächst dachte. Also kann man da genauso verhandeln wie im "freien" Arbeitsmarkt.
Jaein, viele Personaler/Chefs ziehen sich hinter Aussagen zurück: Das geht nicht.
Und dann ist es oft so, dass der Chef wohl will, nicht aber der Rest der Verwaltung.
Ich habe jedoch schon mehrfach Situation durchgestanden in denen dann am Ende doch ein Zulage gewährt wurde.
Also wer fragt der gewinnt.

deyzi

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #8 am: 16.04.2019 07:09 »
Ich habe da bei uns auch schon alle möglichen Varianten gesehen. Je nach Anzahl/Qualität der Bewerber, Dringlichkeit der Stellenbesetzung und Verhandlugnsgeschick. Stufe 1-3 ist wohl relativ einfach. Aber wenn von der Behörde gewollt, ist auch Einstufung direkt in Stufe 5 (vielleicht mittlerweile auch 6?) möglich - auch ohne vorherige Tätigkeit im ÖD.

MoinMoin

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Antw:Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)
« Antwort #9 am: 16.04.2019 07:55 »
Ich habe da bei uns auch schon alle möglichen Varianten gesehen. Je nach Anzahl/Qualität der Bewerber, Dringlichkeit der Stellenbesetzung und Verhandlugnsgeschick. Stufe 1-3 ist wohl relativ einfach. Aber wenn von der Behörde gewollt, ist auch Einstufung direkt in Stufe 5 (vielleicht mittlerweile auch 6?) möglich - auch ohne vorherige Tätigkeit im ÖD.
Ja auch die 6 geht bei Neueinstellung, wenn entsprechende berufliche Zeiten vorliegen und es zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist, sofern man sich am TV-L halten will/kann/muss