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Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)

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bgler:
Hallo liebes Forum,

ich bin DO-Angestellter bei der BGHM und es kursieren Gerüchte, nach denen die Abschaffung von Dienstordnungs-Angestelltenverhältnissen beabsichtigt wird. Demnach gäbe es auch schon einen Gesetzesentwurf des BMAS. Anderen Gerüchten zur Folge soll dies jedoch bereits wieder vom Tisch sein.

Weiß jemand Genaueres? Und kann jemand vielleicht sogar den Entwurf verlinken?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Matthias

bgler2:
Nach meinem aktuellen Stand haben alle Personen, die sich bereits in einem DO-Verhältnis befinden Bestandsschutz.
Darüber hinaus sollen die BGen die Dienstherreneigenschaft erhalten und fortan Bundesbeamte ernennen können.
Eine Überleitung vom DO-Verhältnis in das Beamtenverhältnis ist nicht vorgesehen.
Der Entwurf selbst liegt mir nicht vor.

Kurze Antwort: DO-Verhältnis wird nicht fortgeführt, aber durch Beamtenverhältnis (da Dienstherreneigenschaft) ersetzt.

Casiopeia1981:
Fakt ist, dass es sich um einen Anachronismus handelt. Allerdings war es früher einfacher, damit vom mD in den hD zu kommen.

Bleibt abzuwarten.


Richtig ist, dass es bzgl. Beamtenrecht und Haushaltsrecht sowie Do-Recht gewisse Regelungslücken gibt, die dringend zu schließen wären.

bgler:

--- Zitat von: bgler2 am 17.04.2019 07:44 ---Nach meinem aktuellen Stand haben alle Personen, die sich bereits in einem DO-Verhältnis befinden Bestandsschutz.
--- End quote ---

Bei unseren Anwärtern (DO-Angestellte auf Widerruf) stellt sich die Frage, inwieweit dies auf diesen Personenkreis zutrifft. Ist Ihnen hierzu etwas bekannt? Können diese dennoch nach absolviertem Studium in ein DO-Verhältnis auf Probe übernommen werden? Die DO-Anstellung auf Widerruf war ja größtenteils einer der Beweggründe für das Studium bei der BG.


--- Zitat von: Casiopeia1981 am 17.04.2019 13:14 ---Richtig ist, dass es bzgl. Beamtenrecht und Haushaltsrecht sowie Do-Recht gewisse Regelungslücken gibt, die dringend zu schließen wären.

--- End quote ---

Welche wären das?

bgler2:
Soweit ich weiß bleiben DO-Anwärter auch im DO-Verhältnis soweit sie sich zum Zeitpunkt der Änderung bereits hierin befunden haben.

Es sollte keiner Person ein Nachteil entstehen.
In der Zukunft werden aus DO-Anwärtern wohl einfach Beamtenanwärter.

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