Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)
bgler:
https://www.gewerkschaft-der-sozialversicherung.de/index.php?id=46&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1123&cHash=66588320a37f728e81ff25c278d11602
Was gilt denn in der Praxis der UV-Träger noch als hoheitliche Aufgabe neben der Tätigkeit der Aufsichtspersonen? Ist beispielsweise das Erlassen eines Bescheides über die Anerkennung/Ablehnung eines Arbeitsunfalls oder eines Beitragsbescheides (Sachbearbeitertätigkeit) eine hoheitliche Aufgabe?
Scheh:
Also ich komme von einer anderen BG und habe die gleiche inoffizielle Info bekommen: Bisher DO bleibt DO und Neueinsteiger werden demnächst Beamte.
DO hat ein bisschen den Charme des Cherry pickings...Beamtenvorteile ja aber gefühlt und im Außenbild zur Wirtschaft dann doch nicht ganz Beamter. Pro für zukünftige Beamte ist ggf. das ein Wechsel zu einer anderen Behörde einfacher ist. Realistisch betrachtet ändert sich damit aber eigentlich überhaupt nichts.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version