Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
Wechsler:
Hallo,
derzeit überlege ich mir gerade, ob ich ein Jobangebot unserer Kommunalverwaltung annehmen soll. Jedoch habe ich keine Ahnung, nach welchen Kriterien die Eingruppierung in die Stufen erfolgt, da ich bisher im nicht-öffentlichen Bereich tätig war.
Die Stelle ist ausgeschrieben mit E10, ich denke aber, da dringend Personal gesucht wird und die schon lange suchen, ist evtl. E11 möglich. Das ist aber erstmal zweitrangig. Mir geht es darum, inwieweit eine entsprechende Berufserfahrung aus dem nichtöffentlichen Bereich angerechnet werden kann.
Ich bin mittlerweile 40 Jahre alt und habe mein Studium (Architektur) 2004 beendet und anschließend in meinem Fachbereich gearbeitet und mein Wissen angewandt. Da habe ich natürlich mittlerweile ein entsprechendes Gehalt. Und ich möchte nicht mehr herschenken, als unbedingt nötig ist.
Daher die Frage: Wie kann die Berufserfahrung angerechnet werden? Im Vorstellungsgespräch sind wir nicht konkret darauf eingegangen, aber nach meiner bisherigen Internetrecherche ist Stufe 1 oder 2 da eigentlich zu wenig, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für Eure Tips!
Wechsler
Spid:
Einschlägige Berufserfahrung - regelmäßig eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird - von mindestens einem Jahr führt zu einem Anspruch auf Stufe 2, von mindestens drei Jahren zu einem Anspruch auf Stufe 3. Der AG kann förderliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung nach eigenem Ermessen berücksichtigen.
D-x:
Ich würde nicht damit rechnen, dass die Vergütung im öD mit der aus der Privatwirtschaft mithalten kann. Das ist ja für verschiedenste Bereiche immer wieder auch hier Thema, und es wird dann darauf verwiesen, was man dafür dann im öD mehr hat. Seien es regelmäßige Entgeltsteigerungen ohne Verhandlung, einen recht sicheren Job, in dem Bereich wohl auch geregelte Arbeitszeiten, oder etwas anderes.
Was man Dir (über zwangsweise anzuerkennende einschlägige Berufserfahrung) zugesteht, bzw. wie flexibel man bei der Entgeltgruppe ist, wird auch von der Bewerbersituation abhängen.
MoinMoin:
Ob E10 oder 11 darüber entscheidet die auszuübende Tätigkeit
Auf Stufe 3 kannst du ein Anrecht haben. Mehr muss vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.
MrRossi:
--- Zitat von: D-x am 17.04.2019 15:29 ---Ich würde nicht damit rechnen, dass die Vergütung im öD mit der aus der Privatwirtschaft mithalten kann. Das ist ja für verschiedenste Bereiche immer wieder auch hier Thema, und es wird dann darauf verwiesen, was man dafür dann im öD mehr hat.
--- End quote ---
Leider werden oft immer "mögliche Verdienste" in der Privatwirtschaft betrachtet, die aber nicht von jedem erreicht werden. Hingegen "das mögliche Ende der Fahnenstange" im ÖD schon recht konkretisiert ist.
Interessant wäre für mich, was du jetzt ca. bekommst?
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