Autor Thema: Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)  (Read 7544 times)

Wechsler

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Hallo,

derzeit überlege ich mir gerade, ob ich ein Jobangebot unserer Kommunalverwaltung annehmen soll. Jedoch habe ich keine Ahnung, nach welchen Kriterien die Eingruppierung in die Stufen erfolgt, da ich bisher im nicht-öffentlichen Bereich tätig war.

Die Stelle ist ausgeschrieben mit E10, ich denke aber, da dringend Personal gesucht wird und die schon lange suchen, ist evtl. E11 möglich. Das ist aber erstmal zweitrangig. Mir geht es darum, inwieweit eine entsprechende Berufserfahrung aus dem nichtöffentlichen Bereich angerechnet werden kann.

Ich bin mittlerweile 40 Jahre alt und habe mein Studium (Architektur) 2004 beendet und anschließend in meinem Fachbereich gearbeitet und mein Wissen angewandt. Da habe ich natürlich mittlerweile ein entsprechendes Gehalt. Und ich möchte nicht mehr herschenken, als unbedingt nötig ist.

Daher die Frage: Wie kann die Berufserfahrung angerechnet werden? Im Vorstellungsgespräch sind wir nicht konkret darauf eingegangen, aber nach meiner bisherigen Internetrecherche ist Stufe 1 oder 2 da eigentlich zu wenig, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für Eure Tips!

Wechsler

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #1 am: 17.04.2019 06:17 »
Einschlägige Berufserfahrung - regelmäßig eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird - von mindestens einem Jahr führt zu einem Anspruch auf Stufe 2, von mindestens drei Jahren zu einem Anspruch auf Stufe 3. Der AG kann förderliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung nach eigenem Ermessen berücksichtigen.

D-x

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #2 am: 17.04.2019 15:29 »
Ich würde nicht damit rechnen, dass die Vergütung im öD mit der aus der Privatwirtschaft mithalten kann. Das ist ja für verschiedenste Bereiche immer wieder auch hier Thema, und es wird dann darauf verwiesen, was man dafür dann im öD mehr hat. Seien es regelmäßige Entgeltsteigerungen ohne Verhandlung, einen recht sicheren Job, in dem Bereich wohl auch geregelte Arbeitszeiten, oder etwas anderes.

Was man Dir (über zwangsweise anzuerkennende einschlägige Berufserfahrung) zugesteht, bzw. wie flexibel man bei der Entgeltgruppe ist, wird auch von der Bewerbersituation abhängen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #3 am: 18.04.2019 07:45 »
Ob E10 oder 11 darüber entscheidet die auszuübende Tätigkeit
Auf Stufe 3 kannst du ein Anrecht haben. Mehr muss vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.

MrRossi

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #4 am: 18.04.2019 08:41 »
Ich würde nicht damit rechnen, dass die Vergütung im öD mit der aus der Privatwirtschaft mithalten kann. Das ist ja für verschiedenste Bereiche immer wieder auch hier Thema, und es wird dann darauf verwiesen, was man dafür dann im öD mehr hat.

Leider werden oft immer "mögliche Verdienste" in der Privatwirtschaft betrachtet, die aber nicht von jedem erreicht werden. Hingegen "das mögliche Ende der Fahnenstange" im ÖD schon recht konkretisiert ist.

Interessant wäre für mich, was du jetzt ca. bekommst?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #5 am: 18.04.2019 10:03 »
Eine befreundete Architektin geht mit stabil 65t€ plus schwankenden Bonus (5-15t) nach Hause. Kleines Architektenbüro.

MrRossi

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #6 am: 18.04.2019 12:06 »
Wie gesagt, es gibt eben auch überdurchschnittlich bezahlte. Wenn man den Durchschnittsverdienst auf Gehaltsvergleichensportalen/Karriereportalen nimmt, sieht die Welt schon anders auch. Aber wo man landet ist doch letztlich auch von persönlichen Job-Entscheidungen abhängig. In der freien Wirtschaft zu arbeiten ist eben kein Garant für höheren Verdienst. Wird leider aber hier gerne ausgeblendet.

pvenj

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #7 am: 18.04.2019 16:23 »
Eine befreundete Architektin geht mit stabil 65t€ plus schwankenden Bonus (5-15t) nach Hause. Kleines Architektenbüro.

Und wie viele Stunden arbeitet sie dafür wöchentlich? Ich meine die Ist-Stunden, nicht die Soll-Stunden, die im Vertrag stehen. Gerade in so einer Branche ist Projektarbeit DER Überstundengenerator. Natürlich unbezahlt.

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #8 am: 18.04.2019 17:00 »
Woher kommt eigentlich der Mythos, die Arbeitsbedingungen außerhalb des öD wären schlechter als innerhalb?

MrRossi

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #9 am: 18.04.2019 17:07 »
Woher kommt eigentlich der Mythos, die Arbeitsbedingungen außerhalb des öD wären schlechter als innerhalb?
Meist durch das Herantragen von ausserhalb. Wobei nicht geklärt ist ob es ein Mythos ist.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #10 am: 19.04.2019 00:39 »
Woher kommt eigentlich der Mythos, die Arbeitsbedingungen außerhalb des öD wären schlechter als innerhalb?
Meist durch das Herantragen von ausserhalb. Wobei nicht geklärt ist ob es ein Mythos ist.
Ist halt wie der Mythos der Unkündbarkeit im öD.
Also meine persönliche Erhebung zeigt, dass es prozentual mehr Eierschaukler im öD gibt wie in der pW.
Das die Eieraufreisser im öD (damit meine ich die Menschen, die unvergütete Überstundenleistenm die gibt es im öD!), schlechter bezahlt werden als in der pW.
 Das die öDler mehr über Ungerechtigkeiten klagen als die pWler.
Das...
aber das ist nur meine subjektive Erhebung in meinem Lebensumfeld.

Wechsler

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #11 am: 20.04.2019 11:20 »
Ob E10 oder 11 darüber entscheidet die auszuübende Tätigkeit
Auf Stufe 3 kannst du ein Anrecht haben. Mehr muss vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.

Hallo und danke für die Antwort. Wie ist das mit dem Anrecht gemeint, worauf stützt sich dies?

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von außerhalb (TVöD-KVA)
« Antwort #12 am: 20.04.2019 11:25 »
Einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 bzw. 3 Jahren führt zu einer Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3, siehe §16 Abs. 2 TVÖD.