Autor Thema: TVÖD-SuE  (Read 4623 times)

Sunburstclouds

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TVÖD-SuE
« am: 16.04.2019 23:19 »
Hallo an alle,

Ich habe eine Frage bezüglich der Eingruppierung beim TVÖD-SuE.
In welche Entgeltgruppe würde eine Pflegefachkraft eingruppiert werden, die den ähnlichen Aufgabenbereich hat wie eine Pädagogische Fachkraft.

Sie übernimmt ebenfalls pflegerische Tätigkeiten und Betreuungsaufgaben. Die Pflegefachkraft kümmert sich zusätzlich alleine um das Richten der Medikamente, das dokumentieren von Ärztlichen Verordnungen, die Ausführung von Behandlungspflege und das koordinieren der Arzttermine. Weiterhin erstellen die PflFk die individuelle Pflegeplanung.

Aktuell bezieht sie Gehalt aus der Entgeltgruppe S4, welches der Ansicht von mir und meinen Kollegen für den Umfang des Aufgabenbereichs nicht ausreichend ist.

Gibt es da eine Möglichkeit, eine höhere Eingruppierung zu erhalten?

Grüße aus Hessen

Spid

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #1 am: 17.04.2019 06:25 »
Es gibt keinen TVÖD-SuE. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern, Heilerziehungspflege- rinnen/Heilerziehungspfleger oder Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung sind in S4 eingruppiert.

ReKo1808

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #2 am: 17.04.2019 07:48 »
Laut oeffentlicher-dienst.info gibt es diesen.

Spid

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #3 am: 17.04.2019 07:58 »
Inwiefern wäre das beachtlich. Es gibt keinen TVÖD-SuE. SuE gehört zum BT-V.

nichts_tun

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #4 am: 17.04.2019 09:14 »
Mit Tarifvertrag vom 27.07.2009 wurden der TVöD, BT-V, BT-B und TVÜ-VKA dahingehend geändert, dass die S-Entgeltgruppen und entsprechende Tätigkeitsmerkmale (sowie Überleitungsvorschriften) eingeführt wurden. Gemeinhin wurde dies als "TV-SuE" bezeichnet.

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung des TVöD ist dies obsolet geworden.

@TE: Bei den von dir beschriebenen Tätigkeiten sehe ich eher Tätigkeiten, die zum Bereich der Gesundheitsberufe gehören (Teil B, XI / 1 - Beschäftigte in der Pflege). Die Pflegehelfer sind in P 5 eingruppiert.

Sunburstclouds

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #5 am: 17.04.2019 23:22 »
Problem ist, es handelt sich konkret um eine Pädagogische und keine pflegerische Einrichtung. Deswegen auch der TVÖD SuE.

Alle Pädagogischen Fachkräfte in der besonderen Wohnform sind in S8b zugeordnet.

Und die Pflegefachkräfte sind meiner Meinung nach ebenfalls dort zuzuordnen, da sie als sonstige Beschäftigte mit gleichwertiger Fähigkeit und Erfahrung einzuschätzen sind. Oder liege ich hier falsch?

Spid

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Antw:TVÖD-SuE
« Antwort #6 am: 18.04.2019 06:18 »
Es gibt immer noch keinen TVÖD SuE, mithin kann er auch nicht zur Anwendung kommen. Wenn die im Startbeitrag im Absatz 2 genannten Tätigkeiten überwiegen, handelt es sich entgegen der Sachverhaltsschilderung nicht um eine Tätigkeit einer pädagogischen Fachkraft. Überwiegt der Anteil der Tätigkeiten einer pädagogischen Fachkraft, wurde nicht vorgetragen, was auch nur vermuten ließe, daß die Voraussetzungen eines sonstigen Beschäftigten erfüllt wären. Somit wäre auf meine Antwort auf den Startbeitrag verwiesen.