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Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen

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MoinMoin:

--- Zitat von: Der Kanzler am 17.04.2019 19:54 ---
--- Zitat von: shafner am 17.04.2019 10:00 ---Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?


--- Zitat von: Wastelandwarrior am 17.04.2019 09:50 ---Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

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Wieso mekerst du ? Irgendwann kommst du auch in die 10 <Stufe 3 / 4/ 5/ 6

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Weil der Mensch nicht in die Zukunft schaut und seine besseren Perspektiven sieht, sondern traurig ist, dass er nicht von einem auf dem anderen Schlag 100€ mehr in der Tasche hat.
Und dann noch die gemeine Rückstufung, das kränkt viele Menschen mehr als das nicht mehr mehr an Geld.

und zu guter letzt wird dann ja gerne noch nach links und rechts geschaut und verglichen und dann sind die Menschen noch trauriger....

so ist sie die Seele der Menschen. Selten zufrieden.

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