Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen

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Capo:
Von 3268,17€ nach 3400,58€ Brutto sollten aber mehr wie 8€ Netto überbleiben.

Spid:
@Wastelandwarrior: es ist mir nur ein steter Quell der Freude, wenn die Tarifparteien Mist vereinbart haben und es erst später merken.

Wastelandwarrior:
Da bin ich bei Ihnen. Mit steigender Komplexität wird das aber immer wahrscheinlicher. :)

Der Kanzler:

--- Zitat von: shafner am 17.04.2019 10:00 ---Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?


--- Zitat von: Wastelandwarrior am 17.04.2019 09:50 ---Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

--- End quote ---

--- End quote ---

Wieso mekerst du ? Irgendwann kommst du auch in die 10 <Stufe 3 / 4/ 5/ 6

Doso:
Vielleicht ein schwacher Trost. Bei der nächsten Stufe lohnt es dann wieder mehr, da in höheren Entgeltgruppen hier eine stärkere Auswirkung haben rein von der Summe her.

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