Autor Thema: Rückzahlung Fortbildungskosten  (Read 3029 times)

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Rückzahlung Fortbildungskosten
« am: 17.04.2019 14:56 »

Erklärung

 Ich verpflichte mich, das mir während der Teilnahme am
Meister Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung Teil I + II
vom Mai 2019 bis Oktober 2019
gewährte Entgelt einschließlich aller sonstigen Zahlungen (Jahressonderzahlung) sowie die sonstigen Kosten der Fort- und Weiterbildung (Lehrgangs- und Prüfungskosten etc.) prozentual an die Gemeinde zurückzuzahlen, falls ich innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Lehrganges aus dem Dienst der Gemeinde ausscheide, und zwar nach folgendem Plan:
innerhalb des 1. Jahres innerhalb des 2. Jahres innerhalb des 3. Jahres
100 % 66 2/3 % 33 1/3 %
Weiter verpflichte ich mich, die Kosten der Fort- und Weiterbildung sowie das anteilige Entgelt einschließlich aller sonstigen Zahlungen (Jahressonderzahlung) an die Gemeinde zurückzuzahlen, die bei Rücktritt oder vorzeitiger Beendigung des Lehrganges auf eigenen Wunsch oder durch eigenes Verschulden entstehen.
Gemeinde, den _________________________


Hallo, ist diese Rückzahlungsvereinbarung rechtens? Der Lehrgang geht über 12 Wochen(Montag bis Donnerstag) zzgl. eines Praktikums von 3 Wochen. In der sonstigen Zeit, bin ich im Betrieb.
Insbesondere der Verweis auf die Rückzahlung des Entgelts, da mich der AG ja auf diese FoBi entsendet!

Danke für eure Meinungen.

Spid

  • Gast
Antw:Rückzahlung Fortbildungskosten
« Antwort #1 am: 17.04.2019 15:04 »
Die Frage ist nicht, ob die Vereinbarung rechtens ist, sondern ob sie wirksam ist. Dazu trifft der TVÖD keine Regelung. Vor dem Hintergrund von BAG, Urteil v. 21.08.2012 - 3 AZR 698/10, würde ich davon ausgehen, daß sie ob ihrer mangelnden Präzision unwirksam ist.