Autor Thema: Umstrukturierung, jetziger Arbeitsplatz fällt weg. Bin jetzt 9a  (Read 6493 times)

Lu59

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Hallo,
ich hoffe ich kann einigermaßen verständlich rüber bringen um was es geht.
Ich bin Verwaltungsfachangestellte mit E9a.
Es gibt aber auch Kollegen in der Abteilung die eine E5 oder E6 usw.haben.

Wir wurden heute darüber informiert das es in unseren gesamten Abteilung (20 Mitarbeiter) eine Umstrukturierung im Rahmen einer Gesetzesänderung gibt und dadurch einige unserer jetzigen Stellen wegfallen.

Neue Stellenvorschläge wurden uns genannt.
Fängt bei der Registratur an.
Wir bekommen jetzt alles nochmal schriftlich mit einer Liste und haben 4 Wochen Zeit uns zu überlegen was uns davon interessiert.
2-3 "Wünsche" (incl.unserer jetzigen Stelle) müssen wir angeben, können dazu schreiben warum wir auf unserer jetzigen Stelle bleiben möchten.
Wie viele von unseren Stellen in der Abteilung bleiben, wie die neue Stellenverteilung ist und unter welchen Kriterien vergeben wird wurde uns nicht gesagt.
Ob es Bestandsschutz für die 9a gibt konnte man nicht sagen. Das müsste man noch in Erfahrung bringen.
Seltsame Aussage.

Jetzt meine Frage dazu :-)
Wie ist es mit der 9a?
Ich würde gerne an meiner jetzigen Stelle bleiben.
Wenn ich jetzt meinem Zweitwunsch "zugeteilt" werde und es z.b. eine E8 ist, kann mir die 9a genommen werden?
Wenn ich freiwillig eine niedriger eingestufte Stelle annehme habe keinen Bestandsschutz.
Hier werde ich im Grunde "Zwangsversetzt", andererseits wäre es mein Zweit"wunsch". ::)

Danke im voraus

Spid

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Der AG kann innerhalb der Entgeltgruppe jede andere Tätigkeit übertragen und benötigt dafür kein Einverständnis des AN. Für eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung benötigt er Dein Einverständnis. Gibst Du es, bist Du entsprechend der neuen Tätigkeit eingruppiert.

Lu59

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Der AG kann innerhalb der Entgeltgruppe jede andere Tätigkeit übertragen und benötigt dafür kein Einverständnis des AN. Für eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung benötigt er Dein Einverständnis. Gibst Du es, bist Du entsprechend der neuen Tätigkeit eingruppiert.

Hallo Spid
bitte nochmal für "Normalos" wie mich erklären.

In unserer Abteilung sind Mitarbeiter im gleichen Tätigkeitsbereich die aber nicht E9a haben.
Würde das heißen das die Stellen in ihrer Entgeldgruppe annehmen/vorschlagen müssen?

So wie wir es verstanden haben würde der AG uns E9a Mitarbeiter auch in Tatigkeitsbereiche setzen unter unserer Entgeldgruppe.

""Gibst Du es, bist Du entsprechend der neuen Tätigkeit eingruppiert.""
Der AG will das wir uns 1-2 Stellen "aussuchen"und ihm nennen. Die meisten sind nicht E9a

Was würde es heißen wenn wir die jetzige Stelle als Erstwunsch angeben, er uns aber in eine seiner "Stellenvorschläge" die wir als Zweit.-Drittwunsch angeben müssen setzt die aber nicht E9a ist?
Ihm mein Einverständnis nicht geben?

Spid

  • Gast
Der AG kann innerhalb der Entgeltgruppe beliebig Tätigkeiten zuweisen, ohne den TB zu hören oder gar sein Einverständnis zu benötigen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung hingegen bedarf der Zustimmung des AN. Das gilt unabhängig davon, ob der AG vorher eine Lotterie, ein Wunschkonzert oder was auch immer abhält.

MoinMoin

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Wenn ich es richtig verstehe, dann kann der AG euch irgendwo in der Gemeinde eine 9a Stellen zuweisen.
(sofern nicht im AV ein Arbeitsort fixiert ist)
Hat er keine,oder euch passt die Stelle nicht (z.B. wg Fahrzeit), dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen oder euch eine Stelle mit anderer EG anzubieten. Wollt ihr diese nicht, dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen.

oder der AG beschäftigt euch in niedrigere EG und zahlt mehr als diese, damit er kein Stress hat. Soviel zur unkündbarkeit im öD.

Lu59

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Dank Spy  und Moin Moin

""Hat er keine,oder euch passt die Stelle nicht (z.B. wg Fahrzeit), dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen oder euch eine Stelle mit anderer EG anzubieten. Wollt ihr diese nicht, dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen.""

Auch nach 18 Jahren?

Lars73

  • Gast
Wenn tatsächlich eine Weiterbeschäftigung mit E9a nicht möglich ist müsste er eine Änderungskündigung vornehmen. Wenn man diese nicht akzeptiert kann diese zu einer Kündigung werden. Gegen die Änderungskündigung bzw. Kündigung besteht die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. Zuminst größere Arbeitgeber werden nur schwer belegen können, dass eine Weiterbeschägtigung mit E9a nicht möglich ist.
Das Risiko ist bei speziellen Qualifikationen höher als bei allgemeiner Verwaltungstätigkeiten.

MoinMoin

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Dank Spy  und Moin Moin

""Hat er keine,oder euch passt die Stelle nicht (z.B. wg Fahrzeit), dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen oder euch eine Stelle mit anderer EG anzubieten. Wollt ihr diese nicht, dann bleibt dem AG nur noch euch zu kündigen.""

Auch nach 18 Jahren?
Warum nicht?
Die Auswahl wer von den betreffenden AN welche Kröte zu schlucken hat, die berücksichtigt so was aber sonst.
Der AG kann sich ja nicht die gewünschte Arbeit aus den Hut zaubern.