Wie gesagt, eine solche Praxis ist nicht üblich. Prinzipiell könnte man meine Aussage dazu ignorieren.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es theoretisch möglich wäre.
Die Problematik der Gutachten findet man häufig im Falle auf Grund ihrer Psyche dienstunfähiger Beamter vor. Wahnsinnig dicke Akten, jahrelange Prozesse, weil amtsärztliche Gutachten angezweifelt werden. Dennoch schicken Behörden zur Sicherheit ihre Angestellten dorthin, weil es Teil ihres vermeintlich rechtssicheren Prozederes ist. Was letztlich vor dem VG anerkannt werden würde, ist Ermessen des Gerichts.