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[BY] Teilzeit bei Pflegegrad 3 des Vaters

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Shaggy:
Hallo zusammen,

ich bin in Bayern im Öffentlichen Dienst beschäftigt.

Mein Vater hat seit kurzem Pflegegrad 3 genehmigt bekommen. Welche Nachweise/Voraussetzungen muss ich nun bringen um Teilzeit bei meiner Dienststelle beantragen zu können? Muss ich hierzu als Pflegeperson eingetragen werden oder reicht das Gutachten des MDK bzw. die Bestätigung der Krankenversicherung?

Und noch eine andere Frage: Welche Abstufungen 75% etc. kann ich dabei wählen?

Vielen Dank

Unimitarbeiter:

--- Zitat ---(1) Beamten und Beamtinnen mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen,

 1.zur tatsächlichen Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von mindestens durchschnittlich wöchentlich acht Stunden oder Urlaub ohne Dienstbezüge,

zu gewähren

(BayBG Artikel 89, beck-online)
--- End quote ---

MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken. Wird sie höchstwahrscheinlich aber nicht.

Du kannst deine wöchentliche Arbeitszeit nach Belieben reduzieren bis zu bei einer 8-Stunden-Woche (im Durchschnitt) angekommen bist.

RsQ:

--- Zitat von: Unimitarbeiter am 18.04.2019 08:19 ---MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken.

--- End quote ---
Doch wohl eher den Vater, nicht den Thread-Ersteller?!?

MGM:

--- Zitat von: RsQ am 18.04.2019 11:53 ---
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 18.04.2019 08:19 ---MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken.

--- End quote ---
Doch wohl eher den Vater ...?!?

--- End quote ---
Den ganz bestimmt nicht.

RsQ:
Warum soll denn die pflegende Person zum Amtsarzt, d.h. was soll der feststellen? Dass sie fit ist? Und dann?

Dass die Person (= Vater) Hilfe braucht, wurde ja schon durch den MDK festgestellt. Und nun sagen Sohn/Tochter, dass sie das (mit) übernehmen wollen ... warum sollten diese dann zum Amtsarzt???

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