Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Teilzeit bei Pflegegrad 3 des Vaters
Shaggy:
Danke für die Antworten :)
Verstehe aber auch nicht warum ich bzw. mein Vater dann zum Amtsarzt gehen müssten!?
Unimitarbeiter:
Der Amtsarzt stellt rechtsgültige medizinische Gutachten für die Auslegung öffentlichen Rechts. Wenn überhaupt würde dieser seinen Vater begutachten und überprüfen, ob der MDK Recht hat.
Wie ich geschrieben habe, ist es allerdings höchst unwahrscheinlich. Die Behörde könnte, wenn sie wöllte. Heutzutage würde ich bei mancher Personalabteilung nichts mehr ausschließen. Auf menschliche Nächstenliebe kann man leider nur noch selten Vertrauen.
RsQ:
Mal am Rande als Laie: Ja, der MDK ist nicht umstritten. Aber ein "normaler" Amtsarzt hat doch deutlich weniger Ressourcen/Möglichkeiten, die Korrektheit eines (sicherlich komplexen) Gutachtens zu hinterfragen?!?
Unimitarbeiter:
Wie gesagt, eine solche Praxis ist nicht üblich. Prinzipiell könnte man meine Aussage dazu ignorieren.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es theoretisch möglich wäre.
Die Problematik der Gutachten findet man häufig im Falle auf Grund ihrer Psyche dienstunfähiger Beamter vor. Wahnsinnig dicke Akten, jahrelange Prozesse, weil amtsärztliche Gutachten angezweifelt werden. Dennoch schicken Behörden zur Sicherheit ihre Angestellten dorthin, weil es Teil ihres vermeintlich rechtssicheren Prozederes ist. Was letztlich vor dem VG anerkannt werden würde, ist Ermessen des Gerichts.
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