Guten Abend,
folgende Frage stellt sich mir: Kann ich als seit 2015 verbeamteter Lehrer (A12) auf A13 befördert werden? Maßgeblich scheinen mir folgende Auszüge aus der Laufbahnverordnung NRW. Darin heißt es:
In §7, Abs. 2:
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1.
während der Probezeit, (erfüllt)
2.
vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie (erfüllt)
3.
vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das Amt, aus dem befördert wird, nicht regelmäßig zu durchlaufen ist. (erfüllt)
In §24, Abs. 1:
(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von acht Jahren (nicht erfüllt) oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 12 verliehen werden. (erfüllt)
Ist nun das "oder" in §24, Abs. 1 als wirkliches oder zu verstehen oder verbirgt sich dahinter doch ein "beide Kriterien müssen erfüllt sein"?
Ich danke allen Mitgliedern, die auf meine Frage antworten und wünsche einen schönen Abend!