Autor Thema: [NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13  (Read 8503 times)

lehrerdus

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[NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13
« am: 17.04.2019 22:45 »
Guten Abend,

folgende Frage stellt sich mir: Kann ich als seit 2015 verbeamteter Lehrer (A12) auf A13 befördert werden? Maßgeblich scheinen mir folgende Auszüge aus der Laufbahnverordnung NRW. Darin heißt es:

In §7, Abs. 2:

(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

1.
während der Probezeit, (erfüllt)

2.
vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie (erfüllt)

3.
vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das Amt, aus dem befördert wird, nicht regelmäßig zu durchlaufen ist. (erfüllt)


In §24, Abs. 1:

(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von acht Jahren (nicht erfüllt) oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 12 verliehen werden. (erfüllt)

Ist nun das "oder" in §24, Abs. 1 als wirkliches oder zu verstehen oder verbirgt sich dahinter doch ein "beide Kriterien müssen erfüllt sein"?

Ich danke allen Mitgliedern, die auf meine Frage antworten und wünsche einen schönen Abend!


FalconeNRW

  • Gast
Antw:[NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13
« Antwort #1 am: 17.04.2019 23:57 »
Das "oder" ist als "oder" zu verstehen, ansonsten würde dort "und" stehen (obwohl da auch ein "sowie" da stehen könnte, würde vielleicht sprachlich mehr Sinn machen). Durch das "oder" wird deutlich, dass eine der beiden Alternativen vorliegen muss. Ob es allerdings im Schuldienst Besonderheiten gibt (ich kenne nur die Vorgehensweisen aus diversen Hierarchieebenen in der allgemeinen inneren Verwaltung), ist mir nicht bekannt.

Chrisdus

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Antw:[NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13
« Antwort #2 am: 18.04.2019 08:03 »
Im Schuldienst gilt folgendes:

Du kannst dich nach einer Dienstzeit von einem Jahr nach der Probezeit auf eine A13-Beförderungsstelle bewerben. Wenn du deine Probezeitbeurteilung mit dem Zusatz "... wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" bekommen hast, kannst du dich auch direkt nach der Probezeit ohne Wartezeit bewerben.

Nach der Bewerbung erfolgt eine Revision durch die SL, an deren Ende du eine Punktzahl bekommst, die dann im Quervergleich der Bewerber gewertet wird. Die Dienstzeiten spielen keine Rolle.

lehrerdus

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Antw:[NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13
« Antwort #3 am: 18.04.2019 09:57 »
Ich bedanke mich vielmals für die Antworten und wünsche ein frohes Osterfest!

FalconeNRW

  • Gast
Antw:[NW] Beförderung Lehrer A12 auf A13
« Antwort #4 am: 18.04.2019 15:53 »
Gern geschehen und Danke gleichfalls :)