Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 3973 times)

KM8686

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Jahressonderzahlung
« am: 18.04.2019 09:47 »
Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier Hilfe finde.

Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

Aktueller Arbeitgeber bis 30.06.2019. Ab 01.07.2019 Start beim neuen AG, der auch im öffentlichen Dienst angesiedelt
ist. Von Dezember 2018 bis April 2019 in Elternzeit mit reduzierten Stellenanteil auf ca 60%. Ansonsten 100%.
Soweit ich weiss, sieht der Tarifvertrag (TVÖD-VKA) es vor, dass ich die Jahressonderzahlung vom aktuellen AG anteilig bis zum 30.06.2019 erhalte. Die Ermittlung der Jahressonderzahlung bezieht sich doch auf bestimmte Monate? Verändert sich dieser Zeitraum durch mein Austrittsdatum? Ein Bekannter hat mir gesagt, dass ich mit der Hälftigen Jahressonderzahlung rechnen kann, die sich auf den 100% Stellenanteil bezieht. Da ich aber weiterhin Zweifel habe, möchte ich hier nach Hilfe fragen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße.

KM8686

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 18.04.2019 09:56 »
Die JSZ steht nur bei dem AG zu, bei dem man am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht - und auch nur für die Monate, die man bei ihm beschäftigt war.

KM8686

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 18.04.2019 10:04 »
Hallo und vielen Dank schon mal.

bezieht sich hier der 01.12 in meinen Beispiel auf das Jahr 2018?

Vielen Dank

D-x

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 18.04.2019 10:06 »
Der 01.12. bezieht sich immer auf das Jahr der Jahressonderzahlung.
Somit müsstest Du sie in 2018 beim bisherigen Arbeitgeber erhalten haben. In 2019 bekommst Du sie anteilig vom neuen Arbeitgeber.

In Hinsicht auf die JSZ wäre somit der 01.01. eines Jahres der ideale Zeitpunkt zum Arbeitgeberwechsel, der 01.12. der denkbar schlechteste.