Autor Thema: Rückdatieren Änderungsvertrag  (Read 5911 times)

Idefix

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Rückdatieren Änderungsvertrag
« am: 18.04.2019 14:13 »
Hallo Zusammen,
ein Bekannter hatte letztes Jahr seinem Amt mitgeteilt, dass er eine TZ-Reduzierung möchte. Das Amt unterstütze das und informierte das Personalamt. Jetzt erst kommt das Personalamt in Gang und will den Änderungsvertrag mit Wirkung vom 01.05.2019 umsetzen.
Kann mein Bekannter fordern, dass der Änderungsvertrag rückdatiert wird? Er hat im Oktober die TZ-Reduzierung beantragt. Das Amt hatte es dem Personalamt mitgeteilt und um Realisierung ab dem 01.11.2018 gebeten.

Spid

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #1 am: 18.04.2019 14:14 »
Nein.

Idefix

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #2 am: 18.04.2019 14:20 »
Habe ich befürchtet, aber kannst du noch eine Begründung des "Nein" hinterherschieben?

Spid

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #3 am: 18.04.2019 14:26 »
Weil es keine Anspruchsgrundlage dafür gibt.

Lars73

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #4 am: 18.04.2019 14:26 »
Fordern kann er es. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Ein solcher Änderungsvertrag kommt immer durch Zustimmung beider Seiten zustande. Soweit es ein Antrag auf Teilzeit nach TzBfG war und der Antrag drei Monate vor dem gewünschten Termin gestellt wurde, hätte man nach Zeitablauf etwas durchsetzen können.

Idefix

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #5 am: 18.04.2019 14:35 »
Das heißt, wenn im Oktober TZ-Reduzierungswunsch im Oktober 2018 ans Personalamt ging - von dort keine Reaktion erfolgte - hätte der Bekannt im Dezember 2018 oder Januar 2019 beim Personalamt anfragen sollen was, wann, ob der Antrag umgesetzt wird? Vielen Dank für die Info.

Lars73

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #6 am: 18.04.2019 14:41 »
Wenn es ein Antrag nach § 8 TzBfG (=unbefristete Arbeitszeitreduktion) war gilt dies
"(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang"

Daneben könnte es ein Antrag nach § 9a TzBfG gewesen sein, nach TVöD oder nach allgemeinen Vertragsrecht.
Es käme also darauf an wie der Antrag aussah. Wichtig ist natürlich auch der Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.

MGM

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #7 am: 18.04.2019 14:48 »
Welchen Sinn hätte denn eine Rückdatierung?

Idefix

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #8 am: 18.04.2019 14:55 »
Antwort: MGM: Soweit ich weiß, hat der Bekannte schon ab November reduziert, weil sein Amt mündlich zugestimmt hatte.

Aber wenn das Amt, für den der Bekannte tätig ist, der TZ-Reduzierung im Oktober 2018 zustimmt, den Antrag auf TZ-Reduzierung (mein Bekannter hat am 30.09.2018 an sein Amt geschrieben: Ich bitte um folgende Vertragsänderung: Reduzierung um 5%."  Das Personalamt aber erst jetzt reagiert und ihm einen ÄV mit der TZ-Reduzierung zum 01.05. schickt.
Dann gehe ich jetzt davon aus, dass es § 8 (5) Teilzeitbefristungsgesetz betrifft. Das Personalamt hat geschlafen - oder zumindest nicht reagiert- dann ergibt sich die TZ-Reduzierung automatisch.
D.h. aber dann auch, dass der ÄV rückwirkend zum 01.11.2018 datiert werden muss, oder?

Lars73

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #9 am: 18.04.2019 15:01 »
Nein. Es war eine Bitte um eine Vertragsänderung. Diese ist m.E. nicht als entsprechender Antrag im Sinne § 8 TzBfG anzusehen.
Daneben hätte es keinen Änderungsvertrages bedurft um die Arbeitszeitreduktion nach TzBfG wirksam werden zu lassen.

Idefix

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #10 am: 18.04.2019 15:04 »
Kein Änderungsvertrag notwendig? Aber ein offizielles Schreiben vom Personalamt, dass der TZ-Reduzierung ab xxx-Datum zugestimmt wird?

MGM

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #11 am: 18.04.2019 15:07 »
Er hatte mit Zustimmung des Amtes die Arbeitszeit reduziert (und evtl. trotzdem volles Entgelt erhalten?). So what's the problem?

Lars73

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #12 am: 18.04.2019 15:11 »
@MGM
Die Zustimmung des Amtes wird in der Regel nicht wirksam sein.

@Idefix
Durch Fristablauf bei einen wirksamen Antrag nach § 8 TzBfG tritt eine Zustimmungsfiktion ein. Diese ändert den Arbeitsvertrag automatisch. Eines getrennten Änderungsvertrags bedarf es dazu nicht.

Idefix

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #13 am: 18.04.2019 15:21 »
Es ist keine TZ-Reduzierung nach TzBfG § 8 sondern nur eine Bitte um TZ-Reduzierung.  Wenn es nun nur eine Bitte um TZ-Reduzierung ist, muss hier ein ÄV her? Oder reicht ein Schreiben mit der Zustimmung durch das Personalamt?

Lars73

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Antw:Rückdatieren Änderungsvertrag
« Antwort #14 am: 18.04.2019 15:24 »
Auch ein solcher Schriftwechsel kann eine Vertragsänderung darstellen. Aber in der Regel wird es als Änderungsvertrag machen.