Ich gehe davon aus, dass der TV-V tatsächlich für euch nicht in Betracht kommt. Euer kommunale Bauhof wird wohl kein rechtlich selbstständiger Betrieb (GmbH, KG, AG etc.), der dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegt, sein. Der Geltungsbereich des TV-V umfasst nach § 1 jedoch nur solche Versorgungsbetriebe.
Selbst wenn dem so wäre, müssten mindestens 90 % des Gesamtpersonalbestandes in den Bereichen Energie- und/oder Wasserversorgung eingesetzt sein. Abwasserentsorgung fällt nicht darunter. Dieses wird nach Deiner Schilderung wohl ebenfalls bei Euch nicht gegeben sein.