Autor Thema: Befristungsgesetz vs. Grundgesetz  (Read 2972 times)

Fragmon

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Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« am: 23.04.2019 16:46 »
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine spannende Frage und würde gerne mal eure Meinung wissen :

Gemäß TzBfG ist bei einer sachgrundlosen Befristung eine Vorbeschaftigung schädlich, so dass eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren nicht vorgenommen werden kann. Bei kleinen Unternehmen ist das vermutlich wenige das Problem.
Bei großen Gebietskörperschaften oder bei Ländern und Bund ist das ein größeres Problem für Bewerber.

Artikel 33 GG ggf. Artikel der Landesverfassungen stellen klar, dass jeder Deutsche gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte besitzt.

Könnte sich nun jemand auf diesen Grundsatz berufen, wenn er aus Gründen des TzBfG nicht berücksichtigt wird? Die Entscheidung fußt ja nicht auf Gründen der Eignung Befähigung und Leistung.

RsQ

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Antw:Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« Antwort #1 am: 23.04.2019 17:06 »
Es gibt hier sicher größere Fachleute zum Thema als mich.

Aber zunächst mal ist ein Beschäftigungsverhältnis von Tarifbeschäftigten (um die es sicher geht?) kein öffentliches Amt - das gilt nur für Beamte. Die wiederum haben das Problem der Befristung nicht.  ;)

In der Praxis ist das wirklich oft Mist. Im Bemühen, sich keinen Ärger bzgl. Kettenverträgen einzuhandeln, schießen die Arbeitgeber lieber mit grober Munition, indem sie das Kriterium der Vorbeschäftigung seeeeehr weit fassen und damit viele Bewerber faktisch ausschließen.

Lars73

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Antw:Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« Antwort #2 am: 23.04.2019 17:16 »
Art. 33 ist auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

Es gibt ein paar LAG-Urteile welche den Ausschluss von Bewerbern bei sachgrundloser Befristung akzeptieren. Es braucht dafür Gründe weshalb der Arbeitgeber die Stelle nur befristet besetzen will (kann).
LAG Berlin-Brandenburg  Az: 15 SaGa 1738/12 und 10 Sa 598/17

Fragmon

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Antw:Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« Antwort #3 am: 23.04.2019 17:25 »
Ja das es solche urteile gibt ist mir klar, aber ich habe noch keins gefunden, wo sich auf Artikel 33GG berufen wird.

Lars73

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Antw:Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« Antwort #4 am: 23.04.2019 21:07 »
In den Urteil wird auch Art 33 GG angesprochen.

Fragmon

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Antw:Befristungsgesetz vs. Grundgesetz
« Antwort #5 am: 23.04.2019 22:47 »
Oh vielen Dank. Ich hatte gedacht, dass ich die Urteile bereits gelesen hatte. Ich hatte mich aber in den Aktenzeichen getäuscht. Vielen Dank für die Az. Das Gericht hat die Argumentation relativ leicht abgebügelt. Die Begründung ist leider nicht sehr gut gelungen, aber sollte für künftige Diskussionen hilfreich sein.