Autor Thema: Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen  (Read 10754 times)

Maximus2584

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Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem die Leistungsbeurteilung ausgestellt werden muss, falls man sich weiter im ÖD beworben hat und sonst nicht in das Verfahren zugelassen werden würde? Ich habe eine vor ca. 2.5 Monaten beantragt, diese wurde bis heute nicht ausgehändigt und das mit 1000 Ausreden in die Länge gezogen. Es sind schon 3 Verfahren, wo mir aufgrund der fehlenden Leistungsbeurteilung abgesagt wurde(schriftlich) und jetzt habe ich wieder 3 Anschreiben bekommen, dass ich eine beifügen soll. Meine Befürchtung, es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal). Trotzdem brauche ich die Beurteilung, sonst kann man sich ja nicht weiter bewerben. Also irgendwie eine gesetzliche Grundlage bzw. Frist, die man setzen kann oder man muss eben "Jahre" darauf warten und kann nichts machen? Vielen Dank!
« Last Edit: 22.04.2019 14:55 von Maximus2584 »

Tagelöhner

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #1 am: 22.04.2019 15:26 »
Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.

Pseudonym

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #2 am: 22.04.2019 18:34 »
es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal).

Ehrlich sein: machst Du gute Arbeit oder eher mäßig willig Deinen Job? Machst Du einen guten Job, lässt sich das relativ gut einklagen bzw. der AG hat wenig Interesse daran verklagt zu werden. Hier wären allerdings Beweise hilfreich (Prämien erhalten?) Machst Du einen mäßig guten Job, musst du auch da nicht mit weniger als einem "befriedigend" leben. Allerdings liest man das schon fix raus.

Ich hatte neulich ein Zeugnis auf dem Tisch, das hätte die Klage schon als angehängte Kopie bei Einreichung gewonnen. Der AN war aber auch sichtlich ein Faulpelz und der AG hat sich bedankt.

Spid

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #3 am: 22.04.2019 18:47 »
Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Ausführungen zu Zwischenzeugnissen und der Frage des TE nach einer Leistungsbeurteilung.

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #4 am: 23.04.2019 09:21 »
Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #5 am: 24.04.2019 20:35 »
Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?

*****************
Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 12 Monate) zu berücksichtigen. Soweit eine entsprechende dienstliche Beurteilung nicht vorliegt, wird darum gebeten, deren Erstellung zu veranlassen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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Immer gleich in jeder Ausschreibung. Nach dem Ende wird man grundsätlich per E-mail gebeten dies nachzureichen und dann wird aufgrund fehlender Beurteilung abgesagt, obwohl die Lage ja bekannt ist, dass es ewig dauern kann, dass eine ausgestellt wird. Bei neuen Bewerbern ohne Arbeitserfahrung gehe ich mal davon aus, dass auch nur Bachelor oder VL 2 genügt als Nachweis.

RsQ

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #6 am: 25.04.2019 07:54 »
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Rita

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #7 am: 13.05.2019 16:38 »
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #8 am: 13.05.2019 18:57 »
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.
Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.

ReKo1808

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #9 am: 14.05.2019 07:14 »
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.
Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.


In der Regel schon, da hast du recht.
Ich habe jedoch während meiner Ausbildung danach gefragt, weil mein Chef sich nicht dazu geäußert hat, ob ich übernommen werde oder nicht. (Gelernt habe ich in der Wirtschaft)
Er hat zwar sehr verdutzt geschaut, es aber widerwillig geschrieben und mir ausgehändigt. Auf Nachfrage sogar zweisprachig, weil ich mich ins Ausland beworben hatte. ;)
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #10 am: 14.05.2019 09:03 »
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.
Das ist doch auch durchaus Ziel des ganzen. Manchmal bewegen sich Chefs erst dann und reden mit einen.

ReKo1808

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #11 am: 14.05.2019 09:28 »
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.
Das ist doch auch durchaus Ziel des ganzen. Manchmal bewegen sich Chefs erst dann und reden mit einen.


Manchmal erfüllt das seinen Zweck, da gebe ich dir Recht. Allerdings gibt es genug Chefs, die dann in Ihrer unendlichen Sturheit sagen: "Dann geh doch!"

MoinMoin

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« Antwort #12 am: 14.05.2019 10:33 »
Manchmal erfüllt das seinen Zweck, da gebe ich dir Recht. Allerdings gibt es genug Chefs, die dann in Ihrer unendlichen Sturheit sagen: "Dann geh doch!"
Immerhin redet er dann mit einen....und man weiß wo man dran ist.

Der Arbeitsmarkt ist halt wie ein Basar: Man muss sein gegenüber einschätzen können und wissen welchen Winkelzug man macht, um das optimale für sich herauszuholen.

RsQ

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« Antwort #13 am: 14.05.2019 10:47 »
Ein Stellenwechsel ist eben auch ein Pokerspiel. Ein Zwischenzeugnis anzufragen, ist ja nur ein Teil davon. Wer sagt denn, dass danach tatsächlich Vorstellungsgespräch und neuer Job folgen? Das Risiko ist, dass man danach ja weiter im bisherigen Job bleibt - und das Klima mit einem (auch nur in Erwägung gezogenen Wechsel) nachhaltig beeinträchtigt ist.

ReKo1808

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #14 am: 14.05.2019 11:16 »
Ein Stellenwechsel ist eben auch ein Pokerspiel. Ein Zwischenzeugnis anzufragen, ist ja nur ein Teil davon. Wer sagt denn, dass danach tatsächlich Vorstellungsgespräch und neuer Job folgen? Das Risiko ist, dass man danach ja weiter im bisherigen Job bleibt - und das Klima mit einem (auch nur in Erwägung gezogenen Wechsel) nachhaltig beeinträchtigt ist.


Genau das meinte ich damit ;)