Autor Thema: Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen  (Read 10763 times)

Alien1973

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #15 am: 14.05.2019 11:20 »
Bei Änderungen in der Firmenführung oder bei internem Stellenwechsel hat man sogar einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.  ;)

Bei mir gab es mal einen Geschäftsführerwechsel und ich habe deswegen ein Zwischenzeugnis verlangt. Zuerst haben sie zwar blöd geschaut, aber ich hab ohne zu Murren eines bekommen. Hatte ja nicht vor zu wechseln, nur wer weis was der neue Geschäftsführer für einer ist, wie man mit ihm klar kommt und vor allem wie lange er da bleibt? Steht dann halt auch im Zeugnis: Dieses Zeugnis wurde auf Wunsch von ..... und aufgrund Änderungen in der Firmenführung ausgestellt.

Da fehlt dann natürlich die Schlussfloskel mit guten Wünschen und weiterhin viel Erfolg usw. Das ist ja klar.

Man muss es nur passend rüber bringen, dann schaut es auch nicht gleich nach Wechselwunsch aus. Wenn allerdings bekannt ist das man unzufrieden ist, dann wird sicherlich ein gewisses Misstrauen auftauchen...

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #16 am: 14.05.2019 14:59 »
Man muss es nur passend rüber bringen, dann schaut es auch nicht gleich nach Wechselwunsch aus. Wenn allerdings bekannt ist das man unzufrieden ist, dann wird sicherlich ein gewisses Misstrauen auftauchen...
Misstrauen  ;D - der Mitarbeiter ist mein Feind....... 8)

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #17 am: 27.07.2019 13:06 »
Es sind ja schon einige Monate nach meiner ersten Anfrage vorbei. Die Situation hat sich so gestaltet, dass ich auch nach mehreren Monaten noch keine fertige Beurteilung habe. Insgesamt ist es so abgelaufen:

1-Anfrage der Beurteilung
2-Fast 3 Monate nach der Anfrage eine Vorlage der Beurteilung, (ich nicht einverstanden)
3-Gegendarstellung
4-Fast 2 Monate nach der meiner Gegendarstellung kam die Antwort der Leitung, jedoch kaum mit den Antworten auf meine Gegendarstellung, sondern mit weiteren Beschuldigungen ohne jegliche Nachweise
5-Meine Antwort darauf, dass ich für jede Anschuldigung einen Nachweis sehen möchte, denn ich habe alles erläutert und sogar schriftliche Nachweise erbracht für meine Aussagen. Ich behaupte weiterhin, dass alles nur ausgedachte Behauptungen sind und keinen einzigen Nachweis für die Aussagen gibt, die Beurteilung auch nicht subjektiv ausgestellt sei. Ich habe explizit nach den Nachweisen für die Aussagen gefordert. Darüber hinaus hat die Leitung eine "persönliche Stellungsnahme" zu der Beurteilung hinzugefügt mit dem Betreff "Ich erlaube mir eine persönliche Stellungsnahme". Worauf ich die Personalstelle angesprochen habe, wie überhaupt diese zulassen kann eine persönliche Meinung zu meiner Beurteilung zulassen zu können, worauf es einfach so abgetan wurde "Ach, naja ist ja richtig Herr.....die Leitung hat ja nur den Betreff falsch angegeben, ist ja nur die Antwort auf Ihre  angesprochenen Punkte".... Also einfach nicht zu fassen, wie unprofessionell und unfähig dort alle sind......

Die Punkte zu dennen ich Nachweise gefordert habe:

1-Beschwerden von Kunden(gelogen)
2-Beschwerden von Kollegen(gelogen)
3-Beschwerden von Partnern(gelogen)

usw....

Nie hat ich etwas davon und nie wurde ich von der Leitung darauf angesprochen und plötzlich hatte Sie alles bekommen.....

6. Nach weiteren zwei Monaten habe ich die Antwort bekommen, dass die Leitung sich entschieden hat sich nicht zu äußern und damit einfach alle Stellungsnahmen und die Beurteilung bei allen Stellen zur Unterschrift sind und der Akte beigefügt werden.

Nun ich habe vor mich jetzt an den Personalrat zu wenden, denn mit der Entscheidung sich nicht zu äußern und keinen einzigen Nachweis für die Aussagen zu haben, sehe ich nun meine Aussagen als bewiesen an, dass die Äußerungen nur erfunden sind. Ist es einfach so möglich was zu erfinden ohne jeglichen Nachweis??? Wer kennt genau die rechtliche Lage zu der Zwischenbeurteilung? Darüber hinaus ist ja zu sagen, dass die Beurteilung ja nur 12 Monate gültig sei und für weitere Bewerbungen wieder eine neue erstellt werden soll(so ist es halt in Berlin), wie ist denn da die Lage, wenn die Beurteilung erst (wenn ich Glück habe) nach 6-7 oder mehr Monaten erst fertig sein wird? Ich kann ja im Prinzip eine neue beantragen.......Was kann man allgemein machen in so einer Situation? Des Weiteren durch die Unterhaltung mit Kollegen, welche auch die Beurteilungen haben wollen kam es raus, dass die Leitung zu dennen gesagt hat, dass Sie einfach mal pauschal für die erste Beurteilung eine "3" vergibt.... Ist zu so einer Aussage noch etwas zu sagen????

Spid

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #18 am: 27.07.2019 13:27 »
Der TV-L sieht keine Zwischenbeurteilungen vor.

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #19 am: 27.07.2019 13:46 »
§ 35
Zeugnis
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit; es muss sich auch auf Führung und Leistung erstrecken (Endzeugnis).
(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.


In diesem Fall habe ich ein Zwischenzeugnis gefragt, nach Punkt 2. Dieses Zeugnis kann aber nur erstellt werden, wenn eine Beurteilung vorliegt. Ich hoffe dies ist jetzt verständlicher. Triftiger Grund in diesem Fall, dass andere Stellen/Behörden für die Bewerbungen dies angefragt haben.

Spid

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #20 am: 27.07.2019 13:51 »
§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #21 am: 27.07.2019 14:10 »
§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.


Danke für die Antwort, wie erwähnt, wollte man im Amt kein Zwischenzeugnis ohne Beurteilung erstellen und die Frage ist jetzt wegen der Beurteilung und meiner entstandenen Situation.

Spid

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Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
« Antwort #22 am: 27.07.2019 14:26 »
Auf ein Zwischenzeugnis und dessen unverzügliche Ausstellung besteht doch gem. der von Dir selbst zitierten tariflichen Norm ein individualrechtlicher Anspruch, der sich problemlos auch gerichtlich durchsetzen läßt.