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Wann habe ich meine Arbeitszeit zu leisten?

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Saro20:
Ich habe folgende Frage: Ich habe eine Teilzeitstelle als Erzieherin in einer Kita. Ich habe immer vormittags bis mittags gearbeitet, da ich einen 10 jährigen Sohn habe. Somit war ich immer zu Hause wenn er aus der Schule kam. Meine Chefin will jetzt einen neuen Dienstplan erstellen, in dem jeder 1 bis 2 Nachmittage pro Woche arbeiten soll und den Vormittag dann frei hat. Kann sie das einfach so.  In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der TVöD gilt.
Die Betreuung für meinen Sohn endet immer um viertel vor drei. Ich kann nicht bis fünf arbeiten.

LG

Spid:
Sofern im Arbeitsvertrag keine Zeiten vereinbart sind, bestimmt der AG die Lage der Arbeitszeit.

Sjuda:
Nachdem die rechtliche Frage schnell und kompetent geklärt wurde, hier noch eine Anmerkung zum Gejammere.

Mit 10 Jahren kann man durchaus auch mal ein paar Stunden alleine zu Hause bleiben. Wenn die Betreuung um 14:45 Uhr endet, dann wird er vermutlich schon die Mittagsverpflegung eingenommen haben. Ansonsten ist auch vormittags Zeit, etwas vorzubereiten, das dann in der Mikrowelle erwärmt werden kann.
Wir sprechen hier von einem oder zwei Nachmittagen in der Woche, an denen das Kind ca. 3 Stunden ohne Betreuung auskommen muss.

MoinMoin:
Wenn der AG sich nicht auf den Wünschen der An einstellen mag (obwohl er aus betrieblicher Sicht könnte) oder der AN mit dem AG nicht die Wünsche per Vertrag fixiert hat, so bleibt dem AN nur die Wahl eines AG der dem nachkommt.

Max:
Erzieherin ist einer der nachgefragtesten Berufe im Moment.
Schreibe eine Bewerbung, werde eingeladen und dann bitte deine Chefin um Urlaub wegen eines Vorstellungsgesprächs, da du dich um eine Stelle kümmern musst die zu deinen Lebensumständen passt.
5 Minuten später wird sie dir wohl die gewohnte Zeit zugestehen.

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