Vorarbeiterzulage Straßenwärter

Begonnen von Julia, 24.04.2019 13:33

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Julia

Hallo,

kann mir jemand erklären, wann Straßenwärtern, die im Geltungsbereich des TVöD in Bayern beschäftigt sind, eine Vorarbeiterzulage zu zahlen ist. Vielen Dank.

Gruß Julia

wenwirer

#1
-gelöscht-

mumble

Für den Bereich VKA gilt meines Wissens der Bezirkstarifvertrag in Teilen noch.
Darin wird aufgeführt, dass der Vorarbeiter schriftlich zum Gruppenführer von Arbeitern bestellt sein muss. Die Gruppe muss außer dem Vorarbeiter aus mind. 2 Arbeitern bestehen.