Selbst wenn man unterstellte, daß man Erholungsurlaub nehmen könnte, wenn man nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, würden die regelmäßig/dienstplanmäßig anfallenden Stunden gut geschrieben. Wenn keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, würden auch keine Stunden gutgeschrieben. Mithin ein verschenkter Urlaubstag.