Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fahrtkosten geteilter Dienst
Spid:
§9 EStG enthält keine Regelungen für geteilten Dienst. Es gelten die selben Regelungen wie für alle anderen auch.
Joe kommunal:
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen ...
Zum Verständnis: für jeden Arbeitstag einmal Entfernungspauschale. Gilt auch bei mehrmaligen Fahrten - nur einmal Entfernungspauschale.
Pelzo:
Gerade im Kitabereich ist es doch leicht. Einige parallele Kündigungsandrohungen mit Gruppenschliessungen als Folge genügten. Den Rest erledigten wütende gut vernetzte Eltern der oberen Mittelschicht im Stadtrat. Schon gab es umfangreiche Zugeständnisse.
pvenj:
--- Zitat von: Pelzo am 24.04.2019 08:05 ---wütende gut vernetzte Eltern der oberen Mittelschicht im Stadtrat.
--- End quote ---
Die kommen direkt aus der Hölle.
RsQ:
Ich hatte bisher in der Praxis nichts mit der Entfernungspauschale zu tun. Deshalb mal nur am Rande und etwas abweichend vom Ausgangsthema:
--- Zitat von: Joe kommunal am 23.04.2019 22:49 ---§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
... eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen ...
Zum Verständnis: für jeden Arbeitstag einmal Entfernungspauschale. Gilt auch bei mehrmaligen Fahrten - nur einmal Entfernungspauschale.
--- End quote ---
Für "jeden Kilometer der Entfernung" heißt also, dass diese nur für die Entfernung (= einfache Fahrtstrecke) gewährt wird??? D.h. wer 50km pendelt, fährt zwar 100km, darf aber nur 50km absetzen? Was hat sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung (sofern ich sie richtig interpretiere?) gedacht?
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