Guten Abend,
ich möchte euch kurz meine aktuelle Situation schildern. Aktuell bin ich bei einer bayerischen Kommune im Kassenbereich in Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Letztes Jahr habe ich die Fachprüfung II (Verwaltungsfachwirt) erfolgreich abelegt. Ich habe mich vor kurzem bei einer anderen Gemeinde auf eine Stelle im Finanzbereich beworben, die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3 oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen? Ist es üblich bei Neueinstellung in eine höhere Entgeltgruppe als bisher, wieder in Stufe 1 anzufangen?
Viele Dank im Vorraus!