Autor Thema: Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg  (Read 3846 times)

Cake

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Hallo zusammen,
wenn jemand mit EG 8 am 01.04.19 in die Stufe 4 gekommen ist und seit 06/2018 eine Zulage auf EG 9b erhält, ist es dann so, dass die Zulage (also der Unterschiedsbetrag) nur zur EG 9b Stufe 3 gezahlt wird?

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.

Lars73

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Antw:Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 26.04.2019 13:24 »
Ist es eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit oder wegen fehlender Erfüllung der Prüfungspflicht?

Cake

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Antw:Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 26.04.2019 13:35 »
Hallo Lars73,
es ist eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Lars73

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Antw:Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 26.04.2019 14:00 »
Dann ist die Zulage nach dem Stufenaufstieg in der E8 anzupassen. Dann also zur E9b Stufe 4.

Cake

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Antw:Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 26.04.2019 17:22 »
Ok, mein AG sieht das leider anders :-(
§14 Abs.3 TVÖD ist leider dahingehend nicht vorteilhaft formuliert. Hätten Sie eine Idee, wie ich es ausreichend begründen könnte?

LG und danke


Spid

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Antw:Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 26.04.2019 17:58 »
Bspw. durch Hinweis auf einschlägige Kommentarliteratur, z. B. Haufe.