Autor Thema: Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft  (Read 4101 times)

Jules139

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Hallo ihr Lieben!

Ich habe vor einigen Tagen erfahren, dass ich schwanger bin. Ich stehe kurz vor dem Abschluss meiner Ausbildung, der im Juli sein wird und frage mich jetzt natürlich, ob ich trotzdem übernommen werde (man würde es dann auf jeden Fall auch sehen).
Bei uns gibt es die Regelung, dass man je nach Note entweder 1 Jahr oder gleich unbefristet übernommen wird. Allerdings habe ich das nirgendwo schriftlich.
Nun mache ich mir natürlich Sorgen, wie es weitergeht, ich möchte auf keinen Fall arbeitslos mit Kind sein.
Weiß jemand Rat?

Liebe Grüße
Jules139

MoinMoin

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Antw:Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft
« Antwort #1 am: 27.04.2019 10:20 »

Herzlichen Glückwunsch!
Mein Rat:
Frühzeitig dieses offen und ehrlich mit dem AG besprechen und dann wird man eine Lösung finden.

Micha E

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Antw:Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft
« Antwort #2 am: 27.04.2019 16:10 »
Herzlichen Glückwunsch!

Die Verwaltung hat noch nichts über die Übernahmeregelegung verlautbaren lassen?

Joe kommunal

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Antw:Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft
« Antwort #3 am: 27.04.2019 17:43 »
Glückwunsch Jules,

im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

§ 16  Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

hier besonders interessant

(3) Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen.
 ... vielleicht wäre es klug, diesen 3 Monatstermin abzuwarten

(5) Werden Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
... kommt auch immer wieder vor, dass der Arbeitgeber völlig überrascht ist, dass der Azubi schon fertig ist - besonders in der Sommer-Ferien-Zeit.


§ 16a Übernahme von Auszubildenden

1 Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei
dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das
Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis
übernommen
, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte,
betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
2 Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

VG Joe

Jules139

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Antw:Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft
« Antwort #4 am: 27.04.2019 22:01 »
Vielen Dank für eure Antworten!

Die Rechtsgrundlagen habe ich mir auch angesehen, ich würde meinen Fall allerdings zu den personenbedingten Gründen nach § 16a zählen. Deshalb habe ich auch Bedenken, mit meinem AG darüber zu sprechen, aber am Ende wird mir wohl nichts andere übrig bleiben.

Die 3-Monats-Frist wäre allerdings tatsächlich schon um, aber grundsätzlich wird ja auch beabsichtigt, die Azubis zu übernehmen.

LG Jules

Jules139

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Antw:Übernahme von Azubis in der Schwangerschaft
« Antwort #5 am: 28.04.2019 00:26 »
Herzlichen Glückwunsch!

Die Verwaltung hat noch nichts über die Übernahmeregelegung verlautbaren lassen?

Wir haben nur die mündliche Zusage je nach Note.
Schriftlich wäre das deutlich besser gewesen.