Autor Thema: Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung  (Read 21974 times)

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #15 am: 25.04.2019 08:50 »
ja, das kann er...und der externe Bewerber kann das ablehnen..

...alles eine Frage von Angebot und Nachfrage (und hier ist aktuell nicht immer der AG in der besseren Position)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #16 am: 25.04.2019 08:57 »

Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #17 am: 25.04.2019 08:59 »
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...
Nein! Wenn die EGx Stelle der Pförtner ist, dann sind es max. 3 Stellen mit EG3

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #18 am: 25.04.2019 09:03 »
...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...
Nein! Dein Kenntnisstand ist lückenhaft oder unterliegt einer Fehlinterpretation.

Wegen fehlender Erfahrung jemanden nicht den vollen Umfang an höherwertiger Tätigkeit zu übertragen ist sinnvoll und teilweise notwendig.
Daraus folgt dann halt die niedrige Eingruppierung.
Einen Berufsanfänger oder Neuling in einem Bereich überträgt man ja nicht ohne Not ein Millionen Projekt.

Und die Erfahrung spielt alleinig bei der Einstellung eine Rolle bei der Stufe, danach nicht mehr.

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #19 am: 25.04.2019 09:25 »
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

Welcher Stufenanstieg? Ich bin bereits in Stufe 6...

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #20 am: 25.04.2019 10:04 »
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

Welcher Stufenanstieg? Ich bin bereits in Stufe 6...
ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #21 am: 25.04.2019 10:37 »

ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?

??? - Netto ist bei mir mit 35 Wochenstunden ein Unterschied von 74,00 € von E9c auf E10, jeweils Stufe 6. Meinst Du Bruttobeträge oder was?


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #22 am: 25.04.2019 10:51 »

ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?

??? - Netto ist bei mir mit 35 Wochenstunden ein Unterschied von 74,00 € von E9c auf E10, jeweils Stufe 6. Meinst Du Bruttobeträge oder was?
Noch viel schlimmer: Vergleiche die nichts taugen:
Wie ist es den bei jemanden mit 15 Kindern hat und der nur 10 Stunden arbeitet?
Und natürlich kann man als allgeimene Aussage nur die Brutto Beträge Vergleichen,
Was wenn ich einen Freibetrag von 5000€ habe, was wenn...
Das es in deiner individuellen Situation möglicherweise nur 75 € Netto (inkl. geringere Rente....und JSZ und .... ) sind, schön, aber eben nicht richtig gerechnet.

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #23 am: 25.04.2019 11:13 »
Wir können es ja drehen und Du sagst mir, woher 4- 5 K Euro Unterschied im Brutto von E9c auf E10 zu erlangen sind.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #24 am: 25.04.2019 12:47 »
Wir können es ja drehen und Du sagst mir, woher 4- 5 K Euro Unterschied im Brutto von E9c auf E10 zu erlangen sind.
0. Den Wert habe ich es der Hüfte geschossen, ohne nachzuschauen.
1. gehts es in diesem Thread um die Spannweite 9b bis 10
2. Traurig wenn du es nicht selber erlesen kannst.
3.  55512. -  57745 - 60336
4. macht also bei nem 75% Job zwischen 9c und 10 162€
individuelle Freibeträge, Steuerklassen, Kinder .....

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #25 am: 25.04.2019 13:39 »
Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.

Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #26 am: 25.04.2019 15:53 »
Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.
Wo bitte habe ich denn falsche Werte geliefert? Welche war falsch?
Aber Thema des Threads:
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3
Auf das Fette bezogen sich meine Aussagen!
Dein Kommentar:
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Wenn du also einen Unterschied von 55512 zu  60336 als (4824€ = 8,7%) marginal bezeichnest. Ok, da schüttel ich nur den Kopf und fange vielleicht an zu schnauzen. Wie ist denn der Unterschied zwischen EG5 und 6 oder 6 und 7 minimal marginal? Denn nach deiner Aussage:
Zitat
Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.
Wenn du in deiner Ich Bezogenheit deinen Unterschied von 75€ für deine individuelle aktuelle Lebensphase als marginal bezeichnest. ok. Man kann die 4,5% Prozent für deinen Sprung von 9c zu 10 als durchaus als marginal bezeichnen.
Allerdings ist es ja nur die ein Drittel besondere Schwierigkeit und Bedeutung, die dafür notwendig ist und mit nem bisserl mehr ist man flupsduwupsdi in der 11

Und ja man kann sagen die Vertikale Spreizung ist generell nicht mehr so dolle. Und warum der Sprung 9c zu 10 geringer ist als von 10 zu 11 liegt nunmal daran das der eine zwischen einem Drittel bis 50% besondere
Schwierigkeit und Bedeutung macht und der andere 50-100%
Ist as wesentlich mehr Wert?
Fazit: Für dich ist eine Gehaltssteigerung von 4,5% nicht lohnenswert, für eine höherwertige Tätigkeit.
Ich schätze mal, das der Grossteil der HG in im Bereich unter 5% liegt und somit (wenn man deine Haltung hat) nicht lohneswert sind, da die Steigerung ja nur "marginal" wäre.

Denk mal drüber nach. Solche Haltung bringt mich tatsächlich zum schnauzen.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #27 am: 25.04.2019 15:56 »
...ja wer hat denn nun Recht?...schade, dass Spid nicht mitmischt...denn der hat ja immer Recht ...oder manchmal auch nur das letzte Wort ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #28 am: 25.04.2019 16:07 »
...ja wer hat denn nun Recht?...
Natürlich gehe ich davon aus das BAT Recht hat, dass er nur 75€ mehr bekommt. Und natürlich darf er die Meinung haben, dass es sich für eine knapp 5%ige Lohnerhöhung nicht lohnt eine HG zu machen.
(Keine Áhnung warum die ganzen E2er bis zur E8er sich überhaupt um HGs bemühen, wegen solchen marginalen Erhöhungen?)
Vermessen empfinde ich es, wenn BAT tatsächlich die Meinung vertritt (und darum ging es dem TE) das 8,6% Lohnunterschied etwas marginales ist.

BAT

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« Antwort #29 am: 25.04.2019 16:16 »
Lese es dir noch mal durch, Moin Moin. Du hast auf meine konkrete Aussage zu 9c auf 10 mit 4- bis 5 K geantwortet, NICHT auf den Ausgangsbeitrag. Insofern waren deine Aussagen Unfug.

Inwieweit für jemanden die Steigerung wichtig ist, muss jeder für sich beantworten, ich halte es halt für zu gering. In diesem Bereich sollten sich Höhergruppierungen mindestens bei 300 bis 400 Euro bewegen, eher 500.

Und selbstredend schaut jeder hier nach dem Netto und vielleicht noch der BBG, aber nicht nach dem Brutto.