Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung

<< < (4/11) > >>

was_guckst_du:
ja, das kann er...und der externe Bewerber kann das ablehnen..

...alles eine Frage von Angebot und Nachfrage (und hier ist aktuell nicht immer der AG in der besseren Position)

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 24.04.2019 16:39 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2019 13:12 ---
Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

--- End quote ---

E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)

--- End quote ---
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

MoinMoin:

--- Zitat von: was_guckst_du am 25.04.2019 07:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.04.2019 12:35 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.04.2019 09:56 ---...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...

--- End quote ---
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

--- End quote ---

...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...
--- End quote ---
Nein! Wenn die EGx Stelle der Pförtner ist, dann sind es max. 3 Stellen mit EG3

MoinMoin:

--- Zitat von: was_guckst_du am 25.04.2019 07:44 ---...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...

--- End quote ---
Nein! Dein Kenntnisstand ist lückenhaft oder unterliegt einer Fehlinterpretation.

Wegen fehlender Erfahrung jemanden nicht den vollen Umfang an höherwertiger Tätigkeit zu übertragen ist sinnvoll und teilweise notwendig.
Daraus folgt dann halt die niedrige Eingruppierung.
Einen Berufsanfänger oder Neuling in einem Bereich überträgt man ja nicht ohne Not ein Millionen Projekt.

Und die Erfahrung spielt alleinig bei der Einstellung eine Rolle bei der Stufe, danach nicht mehr.

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.04.2019 08:57 ---Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

--- End quote ---

Welcher Stufenanstieg? Ich bin bereits in Stufe 6...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version