Autor Thema: Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung  (Read 21975 times)

maria321

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Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« am: 23.04.2019 20:37 »
Guten Abend,
ich möchte euch kurz meine aktuelle Situation schildern. Aktuell bin ich bei einer bayerischen Kommune im Kassenbereich in Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Letztes Jahr habe ich die Fachprüfung II (Verwaltungsfachwirt) erfolgreich abelegt. Ich habe mich vor kurzem bei einer anderen Gemeinde auf eine Stelle im Finanzbereich beworben, die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3 oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen? Ist es üblich bei Neueinstellung in eine höhere Entgeltgruppe als bisher, wieder in Stufe 1 anzufangen? 
Viele Dank im Vorraus!

Spid

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 23.04.2019 20:51 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, Stellen sind völlig unbeachtlich. Entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der E10, bist Du in E10 eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht.

Bei Einstellung werden TB mit weniger als einem Jahr einschlägige Berufserfahrung Stufe 1 zugeordnet. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Der AG kann förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #2 am: 24.04.2019 08:41 »
oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen?
Das geht ganz einfach:
Im Vorstellungsgespräch oder aber wenn du den "Zuschlag" bekommen hast, den Verantwortlichen klar sagen, dass du nur zu diesen Bedingungen die Stellen annehmen wirst.
Dabei nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen hoffen, sondern im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass dir Tätigkeiten der EG10 übertragen werden und das dir förderliche Zeiten zur Stufe 3 anerkannt werden.

Wenn sie nein sagen, dann bist du es denen nicht Wert und dir sollte dieser AG es auch nicht Wert sein. So läuft das auf dem Arbeitsmarkt.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #3 am: 24.04.2019 09:40 »
...die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.

....und wer macht dann die E10 Tätigkeit??? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #4 am: 24.04.2019 09:43 »
Wo steht etwas von einer E10-Tätigkeit?

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #5 am: 24.04.2019 09:56 »
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...

...alles natürlich unter der Vorsuassetzung, dass die vom AG vorgenommene Stellenbewertung nicht irrt...
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Spid

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #6 am: 24.04.2019 10:23 »
Im Stellenplan steht gem. Sachverhaltsschilderung E9b-E10.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #7 am: 24.04.2019 10:24 »
...eben! 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #8 am: 24.04.2019 10:36 »
Also steht die Stelle nicht mit E10 im Stellenplan.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #9 am: 24.04.2019 12:35 »
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #10 am: 24.04.2019 12:49 »
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #11 am: 24.04.2019 13:12 »
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

BAT

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #12 am: 24.04.2019 16:39 »

Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #13 am: 25.04.2019 07:44 »
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...

...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #14 am: 25.04.2019 08:25 »
Der AG kann doch selbst entscheiden, wem er welche Tätigkeit übertragen wird.