Autor Thema: Vorarbeiterzulage Straßenwärter  (Read 2846 times)

Julia

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Vorarbeiterzulage Straßenwärter
« am: 24.04.2019 13:33 »
Hallo,

kann mir jemand erklären, wann Straßenwärtern, die im Geltungsbereich des TVöD in Bayern beschäftigt sind, eine Vorarbeiterzulage zu zahlen ist. Vielen Dank.

Gruß Julia

wenwirer

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Antw:Vorarbeiterzulage Straßenwärter
« Antwort #1 am: 24.04.2019 14:28 »
-gelöscht-
« Last Edit: 24.04.2019 14:43 von wenwirer »

mumble

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Antw:Vorarbeiterzulage Straßenwärter
« Antwort #2 am: 25.04.2019 10:17 »
Für den Bereich VKA gilt meines Wissens der Bezirkstarifvertrag in Teilen noch.
Darin wird aufgeführt, dass der Vorarbeiter schriftlich zum Gruppenführer von Arbeitern bestellt sein muss. Die Gruppe muss außer dem Vorarbeiter aus mind. 2 Arbeitern bestehen.