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Nachträgl. Gewährung des Familienzuschlags, Auswirkung auf Beihilfe/PKV?

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lexus:
Hallo zusammen,

für mich wurde für 13 Monate nachträglich  der kinderbezogene Familienzuschlag gewährt, der zu einem 70 %igen Beilhilfeanspruch berechtigen würde. Besteht dadurch auch ein rückwirkender Anspruch auf 70 %igen Beilhilfeanspruch und der Möglichkeit den PKV-Satz rückwirkend auf 30 % zu verringern?

was_guckst_du:
...warum erfolgte der FMZ so spät und warum wurde das seinerzeit nicht auch der Beihilfestelle angezeigt...

lexus:
Das "warum" beantwortet zwar nicht meine Frage  ;), aber der Grund ist schlicht, dass der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch erst mit dem jetzt vorliegenden Steuerbescheid 2017 bestätigt wurde. Ein Kindergeldantrag wurde von der Kindesmutter (wir sind geschieden) nicht gestellt.

was_guckst_du:
...bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass das Kind auch im Haushalt des FMZ-Anspruchsberechtigten leben muss...

lexus:
Nein, Unterhaltspflichten reichen dazu auch aus.

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