Autor Thema: Stellvertretende Leiterinnen und Leiter einer Pflegeschule  (Read 2260 times)

Praeceptor

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Hallo zusammen,
bei den "Stellvertretenden Leiterinnen und Leitern einer Pflegeschule" fehlt der Begriff "ständige".
Sind hier nur Abwesenheitsvertretungen gemeint? Gilt die EG auch, wenn eine höherwertige Stellvertretertätigkeit weniger als 50 Prozent der Zeitanteile ausmacht?