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Behördenwechsel eines Beamten auf Probe (gD) in andere Laufbahn (hD)

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BOS:
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hätte einige Fragen zum Thema Laufbahnwechsel und diesbezüglicher Probezeit. Vielleicht habt ihr ja persönliche Erfahrungswerte, Tipps oder sogar Fachwissen zu diesem Thema.

Folgender Fall:

Beamter A, verbeamtet im gD auf Probe,  Bundesbehörde, Masterabschluss nebenberuflich absolviert.  A gewinnt ein Auswahlverfahren in einer neuen Behörde für eine Stelle im hD. In seiner jetzigen Behörde würde er in wenigen Monaten (ca. Dez. 2019) auf Lebenszeit im gD verbeamtet werden.

1. Ernennung auf Lebenszeit problematisch?:
- Kann ihm seine Behörde A "Steine in den Weg legen" und den Beamten nicht auf Lebenszeit verbeamten (bspw. schlechte Beurteilung) oder würde er dann von seiner neuen Behörde B im gD erstmal auf Lebenszeit ernannt? Es müsste ja sowieso die Zeit (2,5 Jahre) für die Laufbahnbefähigung des hD erst bei der neuen Behörde B abgeleistet werden, korrekt?

2. Abordnung unproblematisch?
Ist Bundesbehörde gleich Bundesbehörde oder könnten Probleme bei der Abordnung eintreten, bspw. wenn sich die neue Behörde nicht im gleichen Geschäftsbereich befindet?

3. Laufbahnwechsel Alternativen?
- Gibt es irgendwelche alternativen Möglichkeiten den Laufbahnwechsel zuvollziehen ohne auf den Beamtenstatus verzichten zu müssen? Beurlaubung oder ähnliches?

Freue mich über Eure Infos!

Viele Grüße und ein erholsames Wochenende wünsche ich!
BOS

Casiopeia1981:
Darf ich mal konkret Fragen: Hat der Beamte eine Zusage oder möchte der Beamte sich erst noch bewerben?

BOS:
Beamter hat noch keine abschließende Zusage erhalten. Jedoch die Info von der neuen Behörde erhalten, dass das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert worden ist.

Möchte wissen ob der Aufstieg bzw. die Abordnung in eine andere Laufbahn (§24BLV) problematisch ist oder ein Standard Verwaltungsvorgang und unter den Bedingungen (Beamter noch in Probezeit des gD) es Schwierigkeiten geben könnte. Vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte :-)

Casiopeia1981:
Ist insgesamt schwieriger Vorgang, weil ich nicht weiß, wie man fachlich die Bewährung für die LZ-Urkunde durchführen will.

Bekommst eine Nachricht von mir.

Tanari:

--- Zitat von: BOS am 26.04.2019 10:29 ---
1. Ernennung auf Lebenszeit problematisch?:
- Kann ihm seine Behörde A "Steine in den Weg legen" und den Beamten nicht auf Lebenszeit verbeamten (bspw. schlechte Beurteilung) oder würde er dann von seiner neuen Behörde B im gD erstmal auf Lebenszeit ernannt? Es müsste ja sowieso die Zeit (2,5 Jahre) für die Laufbahnbefähigung des hD erst bei der neuen Behörde B abgeleistet werden, korrekt?
--- End quote ---

Diese Frage kann mal allgemeingültig leider nicht beantworten denn sie hängt von einigen Faktoren ab. Die folgenden Antworten basieren auf meiner eigenen Erfahrung:
Steine kann die abgebende Behörde dahingehend in den Weg legen indem Sie eine Abordnung ablehnt, verzögert oder z.B. eine Versetzung ohne vorherige Abordnung verlangt. Da es sich bei dem Wechsel auch um einen Laufbahnaufstieg des Bewerbers handelt sowie einen höherwertigen DP wird eine Verweigerung durch die abgebende jedoch Behörde nur sehr schwer begründbar sein.

Was den BaL angeht: Es ist durchaus möglich das der Bewerber zum Zeitpunkt Dez. 2019 sich noch in der Abordnung befindet, die Beurteilung bzgl. BaL würde dann von der abgebenden Behörde erstellt.
Sollte der Bewerber bereits versetzt worden sein, so würde die Personalstelle der aufnehmenden Behörde Kontakt zur Personalstelle der abgebenden Behörde aufnehmen und um die Bewertung für BaL bitten. Das die abgebende Behörde hier die Ernennung BaL mit einer ungenügenden Bewertung torpediert halte ich für eher unwahrscheinlich
.
2,5 Jahre sind nach §24 der BLV korrekt, anschließend erfolgt dann noch die Erprobungszeit.


--- Zitat ---2. Abordnung unproblematisch?
Ist Bundesbehörde gleich Bundesbehörde oder könnten Probleme bei der Abordnung eintreten, bspw. wenn sich die neue Behörde nicht im gleichen Geschäftsbereich befindet?

--- End quote ---

Auch hier aus eigner Erfahrung: Ein Wechsel zwischen den Geschäftsbereichen ist durchaus möglich.

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