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Behördenwechsel eines Beamten auf Probe (gD) in andere Laufbahn (hD)

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BOS:
Super, vielen Dank für die Tipps/Erfahrungswerte!

BMIOberbehörde:

--- Zitat von: BOS am 26.04.2019 10:29 ---
1. Ernennung auf Lebenszeit problematisch?:
- Kann ihm seine Behörde A "Steine in den Weg legen" und den Beamten nicht auf Lebenszeit verbeamten (bspw. schlechte Beurteilung) oder würde er dann von seiner neuen Behörde B im gD erstmal auf Lebenszeit ernannt? Es müsste ja sowieso die Zeit (2,5 Jahre) für die Laufbahnbefähigung des hD erst bei der neuen Behörde B abgeleistet werden, korrekt?

Um nicht BAL zu werden müssen triftige Gründe vorliegen. Sofern die BAL während der Abordnung erfolgt müsste die Ernennung zunächst durch die abordnende Behörde durchgeführt werden. Dies stellt einen Regelvorgang dar, der in der Regel nicht verweigert wird. Für die Ernennung im h.D. musst du dann eh erstmal die 3 Jahre (2,5 Jahre Berufserfahrung + 6 Monate Erprobung) ableisten.

2. Abordnung unproblematisch?
Ist Bundesbehörde gleich Bundesbehörde oder könnten Probleme bei der Abordnung eintreten, bspw. wenn sich die neue Behörde nicht im gleichen Geschäftsbereich befindet?

In der Regel gibt es keine Probleme. Meist wird nur die Dauer verhandelt, bis der Beamte "gehen gelassen" wird. Im Geschäftsbereich meist einfacher als geschäftsbereichsübergreifend.

3. Laufbahnwechsel Alternativen?
- Gibt es irgendwelche alternativen Möglichkeiten den Laufbahnwechsel zuvollziehen ohne auf den Beamtenstatus verzichten zu müssen? Beurlaubung oder ähnliches?

Nein ;-)
3 Jahre warten und gut.



--- End quote ---

Balthazar:
Gibt es denn in einem solchem 24er Aufstieg eigentlich die Möglichkeit eines Behörden- oder gar Dienstherrenwechsels?

Casiopeia1981:
Wenn ich die Chance des vertikalen Laufbahnwechsels, sei es in gD oder hD, bekomme, sollte ich mir tunlichst überlegen, mich anordnen oder versetzen zu lassen. Man sollte erst die Urkunde zum Inspektor oder Rat mitnehmen, bevor man wechselt.

Ich hatte  das mal angestreben müssen, weil ich aus privaten Gründen einen anderen Dienstort haben musste, allerdings hätte ich mich in der damaligen Konstellation entlassen lassen müssen, weil der potentielle neue AG kein Dienstherr war, sondern nur Beamtenverträge angeboten hatte.

bettelmusikant:

--- Zitat von: Casiopeia1981 am 05.05.2019 22:57 --- sondern nur Beamtenverträge angeboten hatte.

--- End quote ---

Was ist denn ein Beamtenvertrag? Hört sich gruselig und irgendwie falsch an  ;D

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