Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Einstufung innerhalb E12

<< < (2/2)

MoinMoin:
Ja, korrekterweise hätte ich sagen müssen:
Eine Stufen-Zulage ist möglich, eine höhere Einstufung nur übertariflich, oder sagt man dann außertariflich?

hoppenstedt:
Vielen Dank für die flotten Infos! Was bedeutet denn Stufen-Zulage?

MoinMoin:
nach §16 Abs. 5 kann der AG eine Zulage von bis zu 2 Stufen gewähren. D.h. Du bist in der Stufe eins bekommst das Entgelt der Stufe 3.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version