Autor Thema: Gerichtstermin Zeugenaussage  (Read 11282 times)

Habbi

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Gerichtstermin Zeugenaussage
« am: 26.04.2019 16:06 »
Hallo,

ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:

MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?

Danke im Voraus.

Mask

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Antw:Gerichtstermin Zeugenaussage
« Antwort #1 am: 26.04.2019 18:22 »
Was ist denn der Grund für den Gerichtstermin, dienstlich oder privat?

inter omnes

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Antw:Gerichtstermin Zeugenaussage
« Antwort #2 am: 27.04.2019 23:06 »
Eine Zeugenvernehmung vor Gericht stellt eine Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten i.S.d. § 29 Abs. 2 TVöD dar, sodass Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren ist.

Demgegenüber stellt eine Parteieinvernahme im Zivilprozess (Kläger oder Beklagter) keine solche Pflicht dar, sondern ist "Privatvergnügen".

Mask

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Antw:Gerichtstermin Zeugenaussage
« Antwort #3 am: 29.04.2019 16:32 »
Hallo,

ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:

MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?

Danke im Voraus.

Grds. hat mein Vorredner alles gesagt, aber sicherheitshalber noch zwei Dinge zur Klarstellung:

 Beschäftigte haben die Verpflichtung, die Versäumung der Arbeit möglichst zu vermeiden und – soweit realisierbar – die Pflichten außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrzunehmen. Bei Gleitzeit sind also zunächst die vorhandenen Spielräume zu nutzen. (Vgl. BAG v. 22.1.2009, 6 AZR 78/08, NZA 2009, 735)

Sind die gerichtlichen oder polizeilichen Termine allerdings  private, dh eigene Angelegenheiten des Beschäftigten veranlasst, besteht kein Freistellungsanspruch unter Entgeltfortzahlung (BAG BAG 4.9.1985 AP BAT § 52 Nr. AP BAT § 2).