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Gerichtstermin Zeugenaussage
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Habbi:
Hallo,
ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:
MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?
Danke im Voraus.
Mask:
Was ist denn der Grund für den Gerichtstermin, dienstlich oder privat?
inter omnes:
Eine Zeugenvernehmung vor Gericht stellt eine Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten i.S.d. § 29 Abs. 2 TVöD dar, sodass Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren ist.
Demgegenüber stellt eine Parteieinvernahme im Zivilprozess (Kläger oder Beklagter) keine solche Pflicht dar, sondern ist "Privatvergnügen".
Mask:
--- Zitat von: Habbi am 26.04.2019 16:06 ---Hallo,
ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:
MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?
Danke im Voraus.
--- End quote ---
Grds. hat mein Vorredner alles gesagt, aber sicherheitshalber noch zwei Dinge zur Klarstellung:
Beschäftigte haben die Verpflichtung, die Versäumung der Arbeit möglichst zu vermeiden und – soweit realisierbar – die Pflichten außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrzunehmen. Bei Gleitzeit sind also zunächst die vorhandenen Spielräume zu nutzen. (Vgl. BAG v. 22.1.2009, 6 AZR 78/08, NZA 2009, 735)
Sind die gerichtlichen oder polizeilichen Termine allerdings private, dh eigene Angelegenheiten des Beschäftigten veranlasst, besteht kein Freistellungsanspruch unter Entgeltfortzahlung (BAG BAG 4.9.1985 AP BAT § 52 Nr. AP BAT § 2).
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