Glückwunsch Jules,
im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
§ 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
hier besonders interessant
(3) Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen.
... vielleicht wäre es klug, diesen 3 Monatstermin abzuwarten
(5) Werden Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
... kommt auch immer wieder vor, dass der Arbeitgeber völlig überrascht ist, dass der Azubi schon fertig ist - besonders in der Sommer-Ferien-Zeit.
§ 16a Übernahme von Auszubildenden
1 Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei
dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das
Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis
übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte,
betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
2 Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
VG Joe