Autor Thema: Vorstellungsgespräch - Einstufung  (Read 12422 times)

Extaler

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Vorstellungsgespräch - Einstufung
« am: 27.04.2019 22:35 »
Ich überlege mich auf eine Stelle zu bewerben die bis Entgeltgruppe 12 TV-L ausgeschrieben ist.

Von welchen Faktoren hängt es ab, ob man in 10,11 oder 12 eingruppiert wird ?

Im Bewerbungsformular habe ich jetzt kein Feld gesehen, wo ich mein Wunschgehalt angeben kann, wie wahrscheinlich ist es denn in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert zu werden bzw. von welchen Punkten hängt das wiederum ab ?

 

calmac

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #1 am: 27.04.2019 23:01 »
Es hängt davon ab, welche Tätigkeiten man ausübt. Tarifbeschäftigte sind ihren Tätigkeiten entsprechend eingruppiert.

Stufe 5 ist unrealistisch.

Spid

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #2 am: 28.04.2019 09:00 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Formulierung hinsichtlich der Eingruppierung kann darauf hindeuten, daß der AG sich noch vorbehält, je nach Qualifikation des erfolgreichen Bewerbers unterschiedliche Tätigkeiten zu übertragen, oder trägt dem Umstand Rechnung, daß es Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person gibt, bei deren Nichterfüllung die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe erfolgt - oder beides.

Die Stufenzuordnung bei Einstellung erfolgt grundsätzlich ohne einschlägige Berufserfahrung in Stufe 1, bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in Stufe 2 und von mindestens 3 Jahren in Stufe 3. Der AG kann darüber hinaus förderliche Berufserfahrung berücksichtigen.

MoinMoin

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #3 am: 28.04.2019 09:05 »
Du hast eine Anrecht auf die Stufe 3 sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Wenn förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG diese berücksichtigen, sprich Verhandlungssache (15 Jahre förderliche Zeiten = Stufe 6).
Wenn keine förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG bis zu 2 Stufen mehr als als Zulage gewähren, auch Verhandlungssache.

Die kann-Regelungen werden erfahrungsgemäß nur widerwillig und idR nur bei Mangelberufen gewährt. Auf alle Fälle muss man dieses schriftlich im AV fixieren, mündliche zusagen führen idR nur zu Frust.

Die EG richtet sich, wie schon gesagt, nach den auszuübenden Tätigkeiten, falls Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen (Studium, Ausbildung, ...), dann erhält man das Entgelt der nächst niedrigeren EG.

Extaler

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #4 am: 28.04.2019 13:42 »
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten

Also in der freien Wirtschaft gibt es in dem Bereich einen sehr sehr großen Mangel.
Kann es sein, dass dann ein besserer Verhandlungsspielraum gegeben ist ?

Das heißt je nach Qualifikation mache ich den gleichen Job z.B. ohne Bachelor zu einem niedrigeren Gehalt ?
Für die Position gibt es ein Aufgabenspektrum, welches definitiv abgedeckt werden muss, da können nicht einfach weniger Tätigkeiten bzw mehr Tätigkeiten übertragen werden -.-





RsQ

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #5 am: 28.04.2019 14:01 »
Mal ergänzend zum Thema:

Wann sollte/muss das Einkommen (bzw. genauer: Die Einstufung) bei Gesprächen im öD thematisiert werden? Direkt im Vorstellungsgespräch? Oder erst danach, wenn es um den Vertrag geht?

Ich bewerbe mich auf Stellen, wo ich (trotz Erfahrung) auch mit Stufe 1 oder 2 leben könnte (mehr natürlich gern mitnehme). Aber was, wenn die denken (könnten): "Der hat schon Erfahrung, der (will bestimmt Stufe 3> und) ist uns zu teuer"?

D.h. kann man dezent suggerieren: "Ich koste nicht so viel, wie ihr vielleicht denkt"?  8)

Spid

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #6 am: 28.04.2019 14:13 »
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten

Also in der freien Wirtschaft gibt es in dem Bereich einen sehr sehr großen Mangel.
Kann es sein, dass dann ein besserer Verhandlungsspielraum gegeben ist ?

Das heißt je nach Qualifikation mache ich den gleichen Job z.B. ohne Bachelor zu einem niedrigeren Gehalt ?
Für die Position gibt es ein Aufgabenspektrum, welches definitiv abgedeckt werden muss, da können nicht einfach weniger Tätigkeiten bzw mehr Tätigkeiten übertragen werden -.-

Ob Verhandlungsspielraum besteht, hängt stets vom Einzelfall ab. Es gibt AG, die reizen die tariflichen Möglichkeiten von sich aus vollständig aus und andere tun sich bereits schwer, das tariflich gebotene zu erkennen.

Und egal, um welche Position es sich handelt: so lange es sich um kein Funktionsmerkmal handelt, besteht stets die Möglichkeit, mehr oder weniger Tätigkeiten zu übertragen. Das muß ja weder funktional noch zweckmäßig sein.

Spid

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #7 am: 28.04.2019 14:15 »
Mal ergänzend zum Thema:

Wann sollte/muss das Einkommen (bzw. genauer: Die Einstufung) bei Gesprächen im öD thematisiert werden? Direkt im Vorstellungsgespräch? Oder erst danach, wenn es um den Vertrag geht?

Ich bewerbe mich auf Stellen, wo ich (trotz Erfahrung) auch mit Stufe 1 oder 2 leben könnte (mehr natürlich gern mitnehme). Aber was, wenn die denken (könnten): "Der hat schon Erfahrung, der (will bestimmt Stufe 3> und) ist uns zu teuer"?

D.h. kann man dezent suggerieren: "Ich koste nicht so viel, wie ihr vielleicht denkt"?  8)

Ich würde so jemanden überhaupt nicht in Erwägung ziehen. Wer beim derzeitigen Markt weniger möchte, als er bekommen könnte, mit dem ist irgendwas faul.

MoinMoin

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #8 am: 28.04.2019 16:12 »
Wann sollte/muss das Einkommen (bzw. genauer: Die Einstufung) bei Gesprächen im öD thematisiert werden? Direkt im Vorstellungsgespräch? Oder erst danach, wenn es um den Vertrag geht?
Wie haben Fälle, bei denen wir danach Fragen, damit wir etwas in der Hand haben um eine Stufenzulage etc. zu verargumentieren.

Zitat
Ich bewerbe mich auf Stellen, wo ich (trotz Erfahrung) auch mit Stufe 1 oder 2 leben könnte (mehr natürlich gern mitnehme). Aber was, wenn die denken (könnten): "Der hat schon Erfahrung, der (will bestimmt Stufe 3> und) ist uns zu teuer"?
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, dann kann der AG da nichts machen und muss dir die entsprechende Stufe geben.
Wenn keine einschlägige, dann wird er es nur machen, wenn du ihm den Bedarf signalisierst.

Ansonsten: Du kannst dein zuviel an Geld gerne für notleidende öDler Spenden.

Und ja: Man kann diese Gespräche auch führen, sobald man als Nummero Uno deklariert wurde.

RsQ

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #9 am: 28.04.2019 20:36 »
Ich würde so jemanden überhaupt nicht in Erwägung ziehen. Wer beim derzeitigen Markt weniger möchte, als er bekommen könnte, mit dem ist irgendwas faul.
Es gibt ja auch Bereiche, in denen es klaren Bewerberüberschuss gibt. Und es gibt (inhaltlich) attraktive Stellen im öD, die kann die Privatwirtschaft in dieser Form kaum bieten. Insofern stelle ich nicht das Einkommen nach vorn, sondern die Chance, so eine Stelle überhaupt zu bekommen. Wäre mir der Verdienst ZU gering, würde ich mich natürlich nicht bewerben.

Alien1973

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Antw:Vorstellungsgespräch - Einstufung
« Antwort #10 am: 29.04.2019 11:03 »
@calmac
Ich wurde bei meiner ersten Stelle im ÖD in Stufe 5 eingestellt. Also so ganz unmöglich scheint das nicht zu sein.


@Extaler
Ich kam meiner persönlichen Vorgabe ins Vorstellungsgespräch nicht unter Stufe 4 anzufangen, da ich ansonsten zu viel Geld verloren hätte. Bekommen habe ich letztendlich sogar Stufe 5, was immer noch weniger war als das was ich vorher verdient habe aber das war mir bereits bei meiner Bewerbung bewusst und von daher war das in diesem Rahmen kein Problem. Mit Stufe 3 hätte ich die Stelle nicht angetreten, dies habe ich auch so kommuniziert.
Die Frage am Ende war nur welchen Mitarbeiter die Stadt will. Einen erfahrenen Mitarbeiter, der evtl. länger oder sogar bis zum Ende seines Arbeitslebens bleibt oder einen jüngeren Mitarbeiter, der zwar günstiger ist aber nach 2-3 Jahren wechselt und dann geht das Gesuche wieder von vorne los.
In der zweiten Auswahlrunde waren wir noch zu dritt, zwei junge Ingenieurskollegen und ich. Das Ergebnis war eindeutig...