Du hast eine Anrecht auf die Stufe 3 sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Wenn förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG diese berücksichtigen, sprich Verhandlungssache (15 Jahre förderliche Zeiten = Stufe 6).
Wenn keine förderliche Zeiten vorliegen, dann kann der AG bis zu 2 Stufen mehr als als Zulage gewähren, auch Verhandlungssache.
Die kann-Regelungen werden erfahrungsgemäß nur widerwillig und idR nur bei Mangelberufen gewährt. Auf alle Fälle muss man dieses schriftlich im AV fixieren, mündliche zusagen führen idR nur zu Frust.
Die EG richtet sich, wie schon gesagt, nach den auszuübenden Tätigkeiten, falls Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen (Studium, Ausbildung, ...), dann erhält man das Entgelt der nächst niedrigeren EG.