Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
EG 11 als sonstiger Beschäftigter ???
viba:
Vielen Dank für die Beträge...
so wie es ausschaut ist alles rechtens, jedeoch hätte ich noch eine Frage....
Um den Unterschied von EG10 zu EG11 zu verringern, könnte der AG dem AN eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage von bis zu 20% gewähren? Ist es richtig? Wie hoch ist der Aufwand für den AG um das in die Gänge zu bringen?
MoinMoin:
--- Zitat von: viba am 29.04.2019 12:55 ---Um den Unterschied von EG10 zu EG11 zu verringern, könnte der AG dem AN eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage von bis zu 20% gewähren? Ist es richtig? Wie hoch ist der Aufwand für den AG um das in die Gänge zu bringen?
--- End quote ---
übertarifliche Zulage?
Woher hast du diese Info?
Aufwand für den AG? Der ist relativ klein: Brief an das Lohnbüro. ::)
*scherz*
Also alle Dinge ob tarifliche kann Regelungen oder übertarifliche Zahlungen unterliegen in der Regel irgendwelchen Verwaltungswegen zwischen deiner Dienststelle und den Entscheidern die das Geld rausrücken.
Ob und was da gemacht werden muss ist absolut von Land zu Land, Dorf zu Dorf Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich.
Lars73:
Eine Arbeitsmarktzulage von 20% der Stufe 2 ist ggf. möglich. (Wobei ich nicht weiß ob es entsprechende Beschlüsse in alles Bundesländern gibt.) Du kannst natürlich entsprechend pokern hinsichtlich Stufenzuordnung zu Zulage. Dazu musst du dir sicher sein, dass man dich unbedingt will. Sonst kann es auch sein, dass der Arbeitgeber freundlich absagt.
P.S. Ggf. ist die Möglichkeit der Arbeitsmarktzulage auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.
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