Autor Thema: Bewerbung auf befristete Stellen bei früherer Beschäftigung als wiss. MA  (Read 3571 times)

Markus

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Hallo zusammen,

ich war vor einigen Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Zweijahresvertrag an einer Hochschule beschäftigt und habe in der Zeit bis jetzt nochmal studiert und anderweitig gearbeitet.

Nun ist die Frage inwiefern ich mich auf Stellen an einer Hochschule (selbes Bundesland) überhaupt sinnvoll bewerben kann.

Soweit ich bisher recherchieren konnte, sollte es unproblematisch sein, wenn es sich um unbefristete Stellen oder um mit Sachgrund befristete Stellen handelt. Wie sieht das aber aus bei Stellen, die ohne Sachgrund befristet sind? Macht es einen Unterschied, ob die Stellen als akademischer oder wissenschaftlicher MA ausgeschrieben sind? Geht das aus der Stellenbeschreibung hervor, ob der Befristung ein Sachgrund zugrundeliegt oder müsste ich das jeweils in der PA anfragen?

Viele Grüße
Markus

Lars73

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"Wie sieht das aber aus bei Stellen, die ohne Sachgrund befristet sind?"
Dann kann der Arbeitgeber -vor Vorbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber- keine wirksame sachgrundlose Befristung vereinbaren. In der Regel wird er deshalb entsprechende Bewerber vom Verfahren ausschließen.

"Macht es einen Unterschied, ob die Stellen als akademischer oder wissenschaftlicher MA ausgeschrieben sind?"
Nein.

 "Geht das aus der Stellenbeschreibung hervor, ob der Befristung ein Sachgrund zugrundeliegt oder müsste ich das jeweils in der PA anfragen?"
Bei sachgrundloser Befristung wird sich in der Regel eine Klausel in der Ausschreibung finden, welche deutlich macht, dass Bewerber mit Vorbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden.


Markus

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Ok, danke. Bei den Stellenbeschreibungen, die ich bisher gesehen habe, war keine Rede von sachgrundloser Befristung. Werde trotzdem mal bei der PA anfragen.

clarion

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Hallo,

die Stellen als wissenschaftliche MA sind i.d.R. sachgrundbefristet (wegen Projektgelder z.T. auch wegen Schwangerschafts- bzw. Elternzeitvertretung). Wenn im Ausschreibungstext nichts Gegenteiliges erwähnt ist und die Stellenausschreibung auch zu Deiner Qualifikation passt und wenn Du diese Arbeit auch machen willst, würde ich mich bewerben. In einigen Bundesländern gibt oder gab es auch die Regel, dass man man maximal sechs Jahre vor und sechs Jahre nach einer Promotion eingestellt sein kann. Bis dahin muss man entfristet sein, sonst war es das mit der universitäten Laufbahn. Deine zwei Jahre könnten hier schon zur Vorpromotionszeit zählen.

Ich habe selbst einige Jahre im Elfenbeinturm wiss. MA verbracht. An mir selbst und den anderen wissensch. MA bei uns am Institut bzw. benachbarten und befreundeten Instituten haben ich Folgendes gemerkt: Man muss schon aufpassen, dass man für den nicht akademischen Arbeitsmarkt zu unattraktiv wird (da zu alt und zu akademisiert). Wie ich erfahren haben, haben meine zwei Buchstaben mir es anfangs schwerer gemacht, einen Anfang im nicht akademischen, "normalen" öD. zu finden. Das Thema meiner Dissertation wurde als zu abgehoben und nicht praxisrelevant betrachtet. Zudem hatte man das Vorurteil, ich wäre durch die wissenschaftliche Alltag für die Praxis verdorben. Feine Ironie: Heute kommen mir die zwei Buchstaben doch wieder zu gute, nach dem Motto: Das Innovative was wir machen ist sogar wissenschaftlich abgesegnet.

Daher mein Rat, wenn Du promovieren willst, such Dir eine passende Stelle, baue aber Kontakt zur Verwaltung und/oder freien Wirtschaft auf. Netzwerken ist hier noch wichtiger als sonstwo. Promovieren erfordert viel Fleiß, Disziplin und Selbstorganisation. Wenn Du nicht promovieren willst, dann würde ich den Weg als wissensch. MA gar nicht erst einschlagen.

Viel Glück bei der Arbeitssuche

e7s

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Hallo,

die Befristungsgrundlage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen ist (mit wenigen Ausnahmen) nicht das Teilzeit- und Befristungsgesetz sondern das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Dieses unterscheidet zwischen einer Qualifikationsbefristung und einer Drittmittelbefristung.

Bei Qualifikationsbefristung ist die Gesamtbefristungsdauer auf 6 Jahre begrenzt (und ggf. weitere 6 Jahre nach einer Promotion, Verlängerungsmöglichkeit der Höchstbefristungsdauer gibt es außerdem für Kindererziehung). Vorherige befristete Arbeitsverhältnisse werden dabei angerechnet, auch wenn sie aufgrund von Drittmitelfinanzierung befristet waren.

D.h. wenn der neue Vertrag nicht aufgrund von Drittmitteln befristet wird, kann er maximal 4 Jahre laufen.

Ob "wissenschaftlicher" oder "akademischer" Mitarbeiter hängt nicht von der Stelle ab, sondern vom Bundesland. Inhaltlich besteht dabei kein Unterschied.

Das sind aber alles keine tariflichen Fragestellungen, also eigentlich falsches Forum...

Grüße
e7s

MoinMoin

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Das sind aber alles keine tariflichen Fragestellungen, also eigentlich falsches Forum...
Eben eigentlich.
Also ich bin über 20 Jahre mit Zeitverträgen durchs Leben getingelt und hatte AG Wechsel  uA. wg. Hochschulrahmengesetz etc.
Die Angst sich in ein Festvertrag einklagen zu können, ist natürlich bei Unis hoch.
Unterm Strich muss der TE sich aber direkt an den PA und ggfls. die Ausschreibende Stelle( bzw. den Prof.) wenden, dann manchmal gehen Dinge, die auf den ersten Blick nicht gehen und umgekehrt (konstruierte Sachgründe ...).

Wo ein Wille da oft ein Weg.