Hallo,
ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:
MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?
Danke im Voraus.
Grds. hat mein Vorredner alles gesagt, aber sicherheitshalber noch zwei Dinge zur Klarstellung:
Beschäftigte haben die Verpflichtung, die Versäumung der Arbeit möglichst zu vermeiden und – soweit realisierbar – die Pflichten außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrzunehmen. Bei Gleitzeit sind also zunächst die vorhandenen Spielräume zu nutzen. (Vgl. BAG v. 22.1.2009, 6 AZR 78/08, NZA 2009, 735)
Sind die gerichtlichen oder polizeilichen Termine allerdings private, dh eigene Angelegenheiten des Beschäftigten veranlasst, besteht kein Freistellungsanspruch unter Entgeltfortzahlung (BAG BAG 4.9.1985 AP BAT § 52 Nr. AP BAT § 2).