Autor Thema: Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle  (Read 5430 times)

SiGrom

  • Gast
Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« am: 29.04.2019 16:33 »
Hallo zusammen.
Ich bin seit Mai 2018 im öffentlichen Dienst VKA angestellt.
Nun habe ich ein Jobangebot bekommen (Start wäre November 2019).

Laut §34 TVÖD würde in meinem Fall die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende betragen - Konkret heißt das, ich müsste Mitte August zum 30.9. (= Quartalsende) kündigen.
Da meine neue Arbeitsstelle erst im November beginnen würde, muss ich mich für Oktober arbeitslos melden? Oder kann man die Kündigungsfrist einen Monat verschieben?

Vielen Dank.

Spid

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #1 am: 29.04.2019 16:35 »
Es besteht keine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden. Die Kündigungsfrist ist so, wie sie von den Tarifvertragsparteien festgelegt wurde.

andi1504

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #2 am: 29.04.2019 17:03 »
Hallo SiGrom,

die Antwort von Spid wird Dir wahrscheinlich konkret nicht helfen. In der Vergangenheit habe ich mich darüber geärgert, da viele seiner Beiträge den TE als Laien genauso unwissend ließen wie vor seinem Beitrag. Mittlerweile hege ich jedoch eine gewisse Sympathie hierfür, da man von einem TE in diesem Forum erwarten kann, dass er sich beim Verfassen seines Beitrags entsprechend Mühe gibt, sein Anliegen richtig zu formulieren.

Zu Deinen Fragen: Niemand muss sich arbeitslos melden. In deinem Fall würde es wohl auch wenig Sinn machen, da du von der Arbeitsagentur aufgrund deiner Eigenkündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen) aufgebrummt bekommen würdest.

Die tarifliche Kündigungsfrist kann man nicht verschieben, weil (wie Spid schon ausführte) im TVöD festgelegt. Willst du das Arbeitsverhältnis mit deinem bisherigen AG zum 31.10. beenden, dann musst du mit ihm sprechen. Ist er damit einverstanden, schließt ihr einen entsprechenden Aufhebungsvertrag.

MoinMoin

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #3 am: 29.04.2019 17:11 »
oder einen einmonatigen Vertrag.
Der AG wird sich ja sicher freuen, dass du ihm dann noch ein Monat länger erhalten bleibst um den Nachfolger einzuarbeiten.

Kündigungsfristen sind nur dazu da, dass man sich im Streitfall daran halten muss.
Einvernehmlich ist alles möglich.
Man muss nur miteinander kommunizieren.

SiGrom

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #4 am: 29.04.2019 17:16 »
ok vielen Dank!

Organisator

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #5 am: 30.04.2019 10:36 »
Zu Deinen Fragen: Niemand muss sich arbeitslos melden. In deinem Fall würde es wohl auch wenig Sinn machen, da du von der Arbeitsagentur aufgrund deiner Eigenkündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen) aufgebrummt bekommen würdest.

Eine Arbeitslosmeldung könnte (auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I) Sinn haben, wenn es z.B. um die Krankenversicherung geht. Zwar gilt diese ggf. auch einen Monat nach Ende der Pflichtversicherung, hier würde ich aber noch weitere Infos einholen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
« Antwort #6 am: 30.04.2019 11:13 »
Zu Deinen Fragen: Niemand muss sich arbeitslos melden. In deinem Fall würde es wohl auch wenig Sinn machen, da du von der Arbeitsagentur aufgrund deiner Eigenkündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen) aufgebrummt bekommen würdest.

Eine Arbeitslosmeldung könnte (auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I) Sinn haben, wenn es z.B. um die Krankenversicherung geht. Zwar gilt diese ggf. auch einen Monat nach Ende der Pflichtversicherung, hier würde ich aber noch weitere Infos einholen.

Ich kann mir auch vorstellen, dass es Sinn machen könnte, sich dennoch arbeitslos zu melden. Falls, wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer, die neue Stelle dann doch nicht angetreten werden kann, der neue AG plötzlich Bedenken hat oder was auch immer, dann hat man einen Monat ohne ALG I zumindest schon einmal "abgesessen". Und für den (wahrscheinlichen) Fall, dass alles so läuft wie geplant, hat es dann ebenfalls nichts geschadet.