Autor Thema: Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6 und was kann man erwarten?  (Read 27599 times)

Toni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo und einen schönen gute Tag,

nach mehr als 12 Jahren Berufserfahrung im IT-Bereich in der freien Wirtschaft habe ich mich erstmalig auf eine Stelle im mittleren Dienst im Bereich IT/EDV beworben.

In der Stellenausschreibung heißt es: „entsprechend der Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe E 8 TVöD“.

Im Gehaltsrechner habe ich die Wahl zw. 1 bis 6 Stufen. Gelesen habe ich, dass bei Einstellung werden Beschäftigte der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.

01.   Wird meine Berufserfahrung überhaupt im öffentlichen Dienst berücksichtigt, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt?
02.   Wie ist eure Erfahrung, mit welcher Eingruppierung bzw. Stufe kann ich mit mehr als 12 Jahren Berufserfahrung erwarten?
03.   Ist die Stufen Eingruppierung in einem Vorstellungsgespräch verhandelbar? Sollte ich in einem Vorstellungsgespräch danach fragen?

Vielen Dank!

Lars73

  • Gast
1. Wenn sie einschlägig ist bis Stufe 3. Die kann als förderliche Zeit auch für Stufe 5 angerechnet werden. (Eventuell kann man auch noch die Berücksichtigung der weiteren 2 Jahre durchsetzen.)
2. Im IT-Bereich sieht es relativ gut aus. Da besteht durchaus die Chance auf Stufe 5. Hängt aber von der Behörde und der Region und der Bewerberlage ab.
3. Ansprechen im Vorstellungsgespräch kann man es. Die Stufe wird meist erst danach verhandelt in der Vorbereitung zum Vertragsabschluss. Unbedingt die Stufe vor Vertragsabschluss klären.

P.S. bei guter Qualifikation sollte man schauen ob man keine Stellen findet die mehr als E8 sind.

Toni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo Lars73,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe deiner Antwort entnommen, dass Stufe 3 realistisch ist und mit ein wenig Glück besteht durchaus die Chance auf Stufe 5, mit 12 Jahren Berufserfahrung. Ich werde es versuchen. Danke!

Zu deiner Anmerkung hinsichtlich Qualifikation und mehr als E8 …. Du hast Recht.

Das ist ein wenig mein Problem, weil ich leider keinen Studienabschluss oder vergleichbare staatlich anerkannte IT-Ausbildung vorzeigen kann, sondern nur A-Weiterbildungen / Fortbildungen, Kurse, Praktika u. Zertifikate und etliche Jahre an Berufserfahrung am Stück. Deshalb bewerbe ich mich nur auf Stellen im mittleren Dienst. Ich habe eine staatlich anerkannte Ausbildung aber nicht aus dem IT-Bereich. Mehr oder weniger habe ich mir vieles autodidaktisch selbst beigebracht und bin mit meinen Aufgaben gewachsen, das zählt aber wenig im öffentlichen Dienst. Was ich gesehen habe gibt es die ein oder andere IT-Stelle im mittleren Dienst die mit 9a beginnt, wo ich eventuell mit Berufserfahrung eine Chance haben könnte.

Viele Grüße   

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,971
Andere hier im Forum würden sagen: Es gibt keinen mittleren Dienst.

Aber Egal: Bewirb dich ITler sind im öD Mangelware und gefühlt sind ja eh 70% keine ausgebildete ITler die auf entsprechenden Stellen sitzen.
Stufe 3 besteht wahrscheinlich ein Anspruch und mehr würde ich auf alle Fälle fordern (außer du bist unter Zeitdruck und musst nehmen was kommt).
In der EGO Bund ist bei E10 die formale Hürde Hochschulbildung, sie können dich aber trotzdem auf eine solche Stelle einstellen und würden dann eine EG weniger zahlen (müssen), sofern man dich nicht als sonstiger Beschäftigter ansieht.
Das könnten sie auch bei einer EG8 Stelle versuchen und dich um eine EG drücken (eg. keine IT Ausbildung), lass dich nicht darauf ein und fordere dort die Anerkennung vom sonstigen B.
Das muss man vor Unterschrift klären sonst geht da nichts.

Toni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo MoinMoin,

ich hatte mein Vorstellungsgespräch, die Stufe drei wurde mir mit mehr als 12 Jahren Berufserfahrung angeboten und die Personalvertretung signalisierte, dass sehr wahrscheinlich mehr auch nicht möglich sein wird. Ich bin erst einmal nicht näher darauf eingegangen bzw. habe mich auch nicht getraut nach mehr zu fragen, weil es war mein erstes Vorstellungsgespräch im ÖD und ich war aufgeregt.

Ich hatte hier aus dem Forum auch entnommen damit zu warten bis final die Entscheidung zu meiner Person gefallen ist, es gab natürlich noch andere Bewerber.

Ist die Anerkennung oder das Prädikat „sonstiger Beschäftigter“ gut oder schlecht, das habe ich noch nicht verstanden.

Danke...

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,971
Ist die Anerkennung oder das Prädikat „sonstiger Beschäftigter“ gut oder schlecht, das habe ich noch nicht verstanden.
Die Anerkennung als  „sonstiger Beschäftigter“ ist nur dann relevant, wenn du eine Tätigkeit übertragen bekommst für deren Entgeltgruppe
a) der  „sonstiger Beschäftigter“ aufgeführt ist
und b) du eine Voraussetzung in der perosnal für dies EG nicht erfüllst.

Beispiel:
Du bekommst auszuübende Tätigkeiten der EG13, hast aber nicht studiert.
Dann würdest du das Entgelt der EG12 erhalten, außer wenn man dich dort als  „sonstiger Beschäftigter“ anerkennt, dann bekommst du auch die EG13 gezahlt.

Wenn sie dich nehmen, dann musst du dir überlegen, ob du für die Stufe 3 arbeiten willst oder denen mitteilst, dass du dir das noch überlegst, wenn sie dir nicht Stufe 4,5 anerkennen.
Wenn sie sagen, das geht nicht, dann musst du sie fragen: geht nicht ist ja nicht richtig, sie wollen also nicht?