Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6 und was kann man erwarten?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Toni am 07.05.2019 15:30 ---Ist die Anerkennung oder das Prädikat „sonstiger Beschäftigter“ gut oder schlecht, das habe ich noch nicht verstanden.

--- End quote ---
Die Anerkennung als  „sonstiger Beschäftigter“ ist nur dann relevant, wenn du eine Tätigkeit übertragen bekommst für deren Entgeltgruppe
a) der  „sonstiger Beschäftigter“ aufgeführt ist
und b) du eine Voraussetzung in der perosnal für dies EG nicht erfüllst.

Beispiel:
Du bekommst auszuübende Tätigkeiten der EG13, hast aber nicht studiert.
Dann würdest du das Entgelt der EG12 erhalten, außer wenn man dich dort als  „sonstiger Beschäftigter“ anerkennt, dann bekommst du auch die EG13 gezahlt.

Wenn sie dich nehmen, dann musst du dir überlegen, ob du für die Stufe 3 arbeiten willst oder denen mitteilst, dass du dir das noch überlegst, wenn sie dir nicht Stufe 4,5 anerkennen.
Wenn sie sagen, das geht nicht, dann musst du sie fragen: geht nicht ist ja nicht richtig, sie wollen also nicht?

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