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Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde

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inter omnes:
In unserer Region ist es immer mehr Sitte, dass die Kommunalverwaltungen bei der Beantragung von Personalausweisen explizit die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangen; d.h. die Vorlage eines (zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültigen) Personalausweises nicht als Identitätsnachweis akzeptieren. Hierfür findet sich jedoch in § 9 PAuswG keine normative Grundlage. Davon abgesehen, gibt es auch keinerlei praktischen Nutzen, da der Informationsgehalt der Geburtsurkunde nicht über den des Personalausweises hinausgeht, im Gegenteil sogar geringer ist.

Meine Frage an die Mitarbeiter der Bürgerbüros/Passämter:
Wird das bei Euch auch so gehandhbat, wenn ja, warum (Dienstanweisung)?

Mask:

--- Zitat von: inter omnes am 29.04.2019 14:11 ---In unserer Region ist es immer mehr Sitte, dass die Kommunalverwaltungen bei der Beantragung von Personalausweisen explizit die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangen; d.h. die Vorlage eines (zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültigen) Personalausweises nicht als Identitätsnachweis akzeptieren. Hierfür findet sich jedoch in § 9 PAuswG keine normative Grundlage. Davon abgesehen, gibt es auch keinerlei praktischen Nutzen, da der Informationsgehalt der Geburtsurkunde nicht über den des Personalausweises hinausgeht, im Gegenteil sogar geringer ist.

Meine Frage an die Mitarbeiter der Bürgerbüros/Passämter:
Wird das bei Euch auch so gehandhbat, wenn ja, warum (Dienstanweisung)?

--- End quote ---

Hatte mal eine zeitlang die Leitung eines kleinen Bürger-und Ordnungsamtes (Kommune kleiner 25.000) inne, wo die Damen und Herren der Meldeabteilung dies auch so praktizierten.

In der Tat war es jedoch so, dass hierdurch regelmäßig fehlerhafte Ausweisdokumente auffielen (meist in Bezug auf abweichende Schreibweisen) weswegen ich doch einen gewissen praktischen Nutzen bejahen muss.

Wenn dies dem Antragsteller so freundlich erklärt wurde, hatte da idR auch keiner ein Problem mit, zumal die meisten eh ein Familienbuch daheim hatten und das einfach mitbringen konnten.

inter omnes:
Danke für das Feedback, auch wenn mich dieses Argument nur bedingt überzeugen mag. Sollte die konkrete oder generelle Vermutung bestehen, dass der bisherige Personalausweis fehlerhaft ist, könnte dies ja durch eine einfache Bitte an den Antragsteller, diesen vor Ort nochmals auf seine Richtigkeit zu überprüfen, aus der Welt geschaffen werden. Erscheint mir jedenfalls deutlich verhältnismäßiger, als den ASt deswegen nochmals nach Hause zu schicken, was m.E. zu Recht als Schikane empfunden wird.

Zumal ja letztlich auch die Geburtsurkunde ihrerseits fehlerhaft sein könnte...

Mask:
Nun ja, der Clou war ja, dass oftmals der Antragsteller sich selbst der fehlerhaften Schreibweise nicht bewusst war.

Mir ist beispielsweise eine "Helene" in Erinnerung, die schon immer in ganzen Ort als Helene bekannt ist, alles mit Helene unterschreibt (auch Bankkonten usw. liefen auf Helene) aber eigentlich ist sie eine geborene "Helena".

Auch gab es regelmäßig weitere Vornamen, die von den Antragstellern bewusst oder unbenutzt nicht mehr benutzt wurden (ungeliebter Patenonkel, oder was auch immer)Von daher haben wir hier kein gleichwirksames Mittel, wenn wir den Ast. selber prüfen lassen.

Naja aufgrund der Beweiskraft der Urkunde (§54 PStG glaube ich) geht diese Schreibweise vor, heißt wenn ist idR der Pass falsch und nicht die Urkunde.

Auf der Seite des BMI steht übrigens auch, dass manche Behörden sich Geburtsurkunden vorlegen lassen und die meisten Behörden weisen auf ihrer HP usw. ebenfalls daraufhin, dass sie eine solche möchten. (so war es dann auch bei meinem Amt).

Von daher halte ich es, wenn es vorher eindeutig kommuniziert wird, für angemessen und nicht weiter bedenklich (blöd ist natürlich, wenn das nirgendwo steht und man dann wieder heimgeschickt wird)

inter omnes:
Es ist mir schon verständlich, dass es solche Beispiele in der Praxis sicher gibt. Nur wie gesagt, dieses Verhalten entbehrt letztlich aber einer rechtlichen Grundlage.

Mich haben im Rahmen der Fachaufsicht in den letzten Monaten häufiger derartige Beschwerden erreicht, und rechtlich gesehen gibt es einfach keine Handhabe, dieses Verhalten der Behörde zu rechtfertigen. Aber es scheint wohl tatsächlich ein weit verbreiteter Usus nach dem "das haben wir schon immer so gemacht"-Prinzip zu sein.

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