Autor Thema: Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde  (Read 28639 times)

carrie

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #45 am: 12.05.2019 10:53 »
Aus persönlicher, wenn auch noch recht kurzer, Berufserfahrung, dauert es z. T. deutlich länger, i. R. d. Amtshilfe eine Personenstandsurkunde zu bekommen, als wenn man einen Antragssteller wieder nach Hause zum Suchen schickt oder diesen selbst eine Ausfertigung beim entsprechenden Standesamt besorgen lässt.

Allerdings ist mir das mit dem PassAuswG viel zu kurz gegriffen. Vielmehr muss man den 25er BMG heranziehen. Zwar auch eine Kann-Regelung, aber wenn Urkunden nicht vorgelegt werden, kann das EMA nicht unstruktierte Namen bestätigen, Daten abgleichen, folglich nicht das Melderegister sauber führen, was im Sinne aller sein sollte!

Verlangt also ein EMA Urkunden, ist dies nicht zu hinterfragen, sondern Folge zu leisten! ;-)

inter omnes

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #46 am: 12.05.2019 18:59 »
Aus persönlicher, wenn auch noch recht kurzer, Berufserfahrung, dauert es z. T. deutlich länger, i. R. d. Amtshilfe eine Personenstandsurkunde zu bekommen, als wenn man einen Antragssteller wieder nach Hause zum Suchen schickt oder diesen selbst eine Ausfertigung beim entsprechenden Standesamt besorgen lässt.

Allerdings ist mir das mit dem PassAuswG viel zu kurz gegriffen. Vielmehr muss man den 25er BMG heranziehen. Zwar auch eine Kann-Regelung, aber wenn Urkunden nicht vorgelegt werden, kann das EMA nicht unstruktierte Namen bestätigen, Daten abgleichen, folglich nicht das Melderegister sauber führen, was im Sinne aller sein sollte!

Verlangt also ein EMA Urkunden, ist dies nicht zu hinterfragen, sondern Folge zu leisten! ;-)


Im Rahmen der Beantragung eines Personalausweises ist der § 25 BMG völlig irrelevant. Das Personalausweisgesetz regelt abschließend und eindeutig in § 9 die Modalitäten des Antragsverfahrens und geht als lex specialis vor.

Es geht hier ausschließlich darum, ob die Behörde mit der Begründung "Geburtsurkunde vorlegen" bei ansonsten ordnungsgemäßer Ausweisung bzw. Identitätsfeststellung der Person den Antrag versagen kann. Dies ist - bis auf wenige begründete Einzelfälle die von § 9 PAuswG - erfasst sein können - zu verneinen. Nur wenn die Behörde konkrete einzelfallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der Daten hat, kann Sie im Rahmen des § 9 PAuswG die Geburtsurkunde zum Datenabgleich verlangen. Pauschale Urkundenanforderungen bzw. abstrakt diffuse Ängste über etwaige Unrichtigkeiten reichen hierfür jedoch regelmäßig nicht.
Denn auch im Personalausweisantragsverfahren gilt:

§ 20 PAuswG:
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

carrie

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #47 am: 12.05.2019 22:05 »
@ inter omnes

Danke. Wieder was gelernt! Da hab ich wohl den falschen Lehrer gehabt!? :-(

Wo steht bitte genau, dass das PAuswG ein lex specialis ist und somit kein anderes Gesetz drüber steht?

Nochmals danke.

inter omnes

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #48 am: 13.05.2019 09:05 »
@ inter omnes

Danke. Wieder was gelernt! Da hab ich wohl den falschen Lehrer gehabt!? :-(

Wo steht bitte genau, dass das PAuswG ein lex specialis ist und somit kein anderes Gesetz drüber steht?

Nochmals danke.

Kein Problem, die Antwort zeigt mir aber einmal mehr, warum die Lage so ist wie sie ist - insofern Danke für den Beitrag!

Der lex-specialis-Grundsatz gehört zu den Grundsätzen der juristischen Methodenlehre und entspringt der Auslegungsregel nach der Normsystematik; dogmatisch streng genommen ist das hier aber gar kein Fall davon. Das PAuswG und das BMG haben zwei völlig unterschiedliche und von einander unabhängige Regelungsbereiche, sodass es gar keine Normenkollission geben kann. Im Übrigen wäre das BMG in der Konstellation niemals lex generalis, da verfahrensrechtliches Auffanggesetz allein das (Landes)VwVfG wäre ;-)


BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #49 am: 15.05.2019 10:45 »
Mal etwas anderes: wieso darf man sich eigentlich nicht für die Zukunft anmelden? Mir wurde das beim letzten Umzug verweigert...


inter omnes

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #50 am: 15.05.2019 22:06 »
§ 17 Abs. 1 BMG:

"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #51 am: 16.05.2019 11:16 »
§ 17 Abs. 1 BMG:

"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

Der Grund für diese Regelung wäre aber interessant. Zumal Abs. 2 bei Fortzügen eine Meldung vor dem Ereignis vorsieht.

Feidl

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #52 am: 16.05.2019 11:34 »
Zumal Abs. 2 bei Fortzügen eine Meldung vor dem Ereignis vorsieht.
Abs. 2 gilt für Personen, die keine neue Wohnung im Inland beziehen, also vornehmlich Auswanderer. Das diese extra nochmal nach dem Umzug nach Deutschland kommen müssen, um sich abzumelden, möchte man mit dieser Regelung des Abmeldens vor Umzug ersparen.

Eine solche Regelung für Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist unnötig, da man nach Umzug nur im neuen Wohnort zur Meldebehörde gehen braucht.

BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #53 am: 16.05.2019 11:40 »

Eine solche Regelung für Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist unnötig, da man nach Umzug nur im neuen Wohnort zur Meldebehörde gehen braucht.

Dennoch frage ich mich weiterhin, warum man sich nicht für die Zukunft anmelden darf. Zumindest für zwei oder vier Wochen in die Zukunft.

Ich wolle es seinerzeit so, machen. Konnte mich aber halt nur für denselben Tag anmelden, obwohl der Umzug drei Wochen später. Aber okay, drei Woche mehr Fahrkosten bei der Steuer abgesetzt:-)


D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #54 am: 16.05.2019 11:42 »
Du dürftest Dich aber für die Zukunft abmelden, zumindest solange Du ins Ausland verziehst :-)

Zum warum: Das Melderegister muss die tatsächlichen Verhältnisse abbilden. Demnach müssen auch Personen erfasst werden die eine Wohnung bewohnen, die sie eigentlich nicht bewohnen dürften (Industriegebiet, Hauptwohnung an einem Ort an dem nur Nebenwohnungen zulässig sind, ...), dort muss dann über Ordnungsmaßnahmen vorgegangen werden.

Wahrscheinlich kommt es doch hin und wieder vor, dass jemand nicht wie geplant umzieht, sondern sich das auf Grund unvorhersehbarer Umstände verschiebt etc. Da aber bei einem Umzug Datenübermittlungen an verschiedene Empfänger (Kirche, Sozialversicherung, ehem. GEZ, BZSt, ...) ausgelöst werden, die denjenigen dann an der neuen Anschrift anschreiben oder generell suchen, will man sich wohl nicht auf ein bloßes Vorhaben verlassen, sondern erst nach Vollzug informiert werden will.

Kaffeetassensucher

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #55 am: 16.05.2019 12:02 »

Dennoch frage ich mich weiterhin, warum man sich nicht für die Zukunft anmelden darf. Zumindest für zwei oder vier Wochen in die Zukunft.


Das ist wie mit der Politik: Ich glaube auch erst daran, dass ein Gesetz tatsächlich so kommt wie versprochen, wenn es am Ende im Bundesgesetzblatt steht.

Da verlasse ich mich nicht darauf, dass jemand dieses und jenes vorhat und am Ende wird es aus welchen Gründen auch immer dann doch verschoben oder kommt es sogar gar nicht mehr dazu. Und als Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt ist man sicherlich auch ganz froh, sich das ganze Rückabgewickle, das einer solchen Änderung der Pläne folgen würde, nicht antun zu müssen.

Lars73

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #56 am: 16.05.2019 12:33 »
Daneben müsste bei Ummeldung für die Zukunft die Adressangabe auf dem Personalausweis ggf. dann nach später geändert werden.

BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #57 am: 16.05.2019 16:01 »
Daran wird es wohl liegen. Also an der Sicherheit, daß der Umzug auch wirklich erfolgt ist.


carrie

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #58 am: 22.05.2019 16:37 »
Hallöchen,

passt vielleicht nicht ganz hier, aber ich glaube, ich habe Mist gemacht.

Hab von einem Bürger ein Verwarngeld kassiert, als er einen neuen Perso beantragt hat, da der alte abgelaufen war.

Zu spät gesehen, dass der einen gültigen Reisepass hat.

Also hätte ich ja gar kein Verwarngeld kassieren dürfen, oder!?

Was könnten jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen sein, wenn der Bürger das herausfindet und sich beim Chef beschwert?

LGl

Feidl

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #59 am: 22.05.2019 16:54 »
Was könnten jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen sein, wenn der Bürger das herausfindet und sich beim Chef beschwert?
Keine, wenn du vorher zur Tat schreitest und deinen erkannten Fehler behebst.
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