Autor Thema: Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde  (Read 28614 times)

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #60 am: 22.05.2019 17:13 »
Keine, wenn du vorher zur Tat schreitest und deinen erkannten Fehler behebst.
  8)

Eben - Bescheid zurücknehmen (§ 48 VwVfG) und ne Entschuldigung dazu ;)

Kryne

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #61 am: 27.05.2019 08:49 »
Hallöchen,

passt vielleicht nicht ganz hier, aber ich glaube, ich habe Mist gemacht.

Hab von einem Bürger ein Verwarngeld kassiert, als er einen neuen Perso beantragt hat, da der alte abgelaufen war.

Zu spät gesehen, dass der einen gültigen Reisepass hat.

Also hätte ich ja gar kein Verwarngeld kassieren dürfen, oder!?

Was könnten jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen sein, wenn der Bürger das herausfindet und sich beim Chef beschwert?

LGl

Ist das bei vielen so üblich ? Das man echt direkt ein Verwarngeld kassiert ?

Habe ich noch nie gehört, dass sowas tatsächlich gemacht wird. Bei uns ist strikte Vorgabe, dass so etwas zu unterlassen ist und diese Mittel nicht genutzt wird. Man muss ja nicht unnötig Bürgerunmut auf sich ziehen.

Muss hier gestehen, dass ich auch noch nie meinen Perso erneuert habe wenn dieser noch gültig war. Mein Perso war bisher immer schon abgelaufen zur Erneuerung. Habe da noch nie ein Verwarngeld zahlen müssen und würde mich auch mit allen verfügbaren Mitteln gegen ein solches zur Wehr setzen  :D


Was das Thema angeht. Bei uns muss zur Beantragung eines Reisepasses die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Beim Perso nicht.


D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #62 am: 27.05.2019 13:08 »
Ich kenne es auch so, dass das eigentlich eher großzügig gehandhabt wird, wenn kein böser Wille dabei ist.
Eine mir bekannte Stadt überwacht das aber auch und schickt Anschreiben raus mit der Aufforderung, neue Dokumente zu beantragen. Wer dem nicht nachkommt, muss nach einer Weile dann auch mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Ein Fall ist mir aber auch bekannt, bei dem eine Stadt am Ende ein fünfstelliges Bußgeld verhängt hat, nachdem sich eine Bürgerin lange beharrlich gegen die Beantragung eines neuen Dokuments gewehrt hat. Als dann Ordnungs- oder Beugehaft drohte, hat sie ihre Meinung geändert :-)

Micha E

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #63 am: 28.05.2019 21:58 »
Hallöchen,

passt vielleicht nicht ganz hier, aber ich glaube, ich habe Mist gemacht.

Hab von einem Bürger ein Verwarngeld kassiert, als er einen neuen Perso beantragt hat, da der alte abgelaufen war.

Zu spät gesehen, dass der einen gültigen Reisepass hat.

Also hätte ich ja gar kein Verwarngeld kassieren dürfen, oder!?

Was könnten jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen sein, wenn der Bürger das herausfindet und sich beim Chef beschwert?

LGl

Welches Programm nutzt ihr?

Bei uns zeigt OKEWO alle Dokumente an.

Da es sich ja um einen VA handelt, könnte er Widerspruch einlegen. Du oder dein Vorgesetzter geben dem Widerspruch statt und gut ist.

Organisator

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #64 am: 29.05.2019 08:52 »


Da es sich ja um einen VA handelt, könnte er Widerspruch einlegen. Du oder dein Vorgesetzter geben dem Widerspruch statt und gut ist.

Genau so sollte Behördenhandeln nicht sein. Wenn eine Behörde einen Fehler feststellt, sollte sie ihn selber beheben (s.o.) und nicht auf die Reaktion des Bürgers warten.

Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Stellen sie fest, rechtsfehlerhaft gehandelt zu haben, sollten sie selber tätig werden!

nirvana

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #65 am: 29.05.2019 09:39 »
Servvus,

ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.

Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!

Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu  berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.

Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.

Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!

Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.

Dann kam nichts.

Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.

Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!

Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben"  innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!

Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.

Gruß

D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #66 am: 29.05.2019 09:40 »
Welches Programm nutzt ihr?

Bei uns zeigt OKEWO alle Dokumente an.

Selbstverständlich tun das auch andere Programme, auch auf den ersten Blick sichtbar, ob gültig, ausgehändigt, abgelaufen, verloren, gestohlen, sonstewas. Und gülige Reisepässe stehen in der Liste auch über Personalausweisen mit den eben genannten Status.

Wenn aber der Blick nach "Personalausweis ... ... ... abgelaufen" schon aufhört und der Bußgeldbescheid geschrieben ist, kann die Software noch so übersichtlich sein.

BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #67 am: 29.05.2019 10:33 »

Selbstverständlich tun das auch andere Programme, auch auf den ersten Blick sichtbar, ob gültig, ausgehändigt, abgelaufen, verloren, gestohlen, sonstewas. Und gülige Reisepässe stehen in der Liste auch über Personalausweisen mit den eben genannten Status.


Mein Personalausweis war auch als verloren gemeldet. Löschen konnte das aber nicht mein EMA, sondern nur die Polizei, wo mich das EMA hingeschickt hat...

was_guckst_du

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #68 am: 29.05.2019 10:43 »
....und wenn du den BPA als Flensburger in München verloren hast und den Verlust der dortigen Polizei angezeigt hast, schickt dich das EMA dann 1000km durch die Republik?... ;) ;) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #69 am: 29.05.2019 10:45 »
Mein Personalausweis war auch als verloren gemeldet. Löschen konnte das aber nicht mein EMA, sondern nur die Polizei, wo mich das EMA hingeschickt hat...

Das klingt sehr ungewöhnlich. Das Pass- und Ausweisregister wird von der Meldebehörde gepflegt. Ein verlorenes Dokument wird durch ebendiese Behörde per Datenübermittlung in eine Sperrliste eingetragen, und im Idealfall auch wieder ausgetragen, wobei empfohlen wird, mit einem einmal als verloren gemeldeten Dokument nicht mehr grenzüberschreitend zu verreisen, da nicht garantiert werden kann, dass alle (ausländischen) Stellen die Wiederauffindung zur Kenntnis genommen haben und es zu unschönen Situationen kommen kann. Darauf sollten die Meldebehörden bei Wiederauffindung auch hinweisen.
Zudem sehen auch die Formulare der Behörden bei Verlustmeldung i.d.R. einen Hinweis auf § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG bzw. § 15 Nr. 3 PassG vor, wonach das Wiederauffinden der zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde anzuzeigen ist.

Die Polizei kann auf diese Register, wenn überhaupt, nur lesend zugreifen und ansonsten möglicherweise erstattete Anzeigen zurücknehmen.

BAT

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #70 am: 29.05.2019 10:56 »
D-x, ja das mit dem Ausland war das Problem. Ich hatte meinen Ausweis von einem Finder wieder, aber die Verlustmeldung nie gelöscht. Die englischen Grenzbehörden hatten meinen Ausweis daraufhin beim Einreiseversuch konfisziert und nach drei Monaten wieder zurückgesandt.

Die endgültige Austragung des Verlustvermerkes konnte aber nicht mein EMA machen, sondern die örtliche Polizei. Und die Polizeistation, wo der Verlust gemeldet war, war eine Andere...

Micha E

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #71 am: 01.06.2019 13:24 »
Servvus,

ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.

Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!

Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu  berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.

Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.

Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!

Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.

Dann kam nichts.

Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.

Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!

Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben"  innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!

Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.

Gruß

Ich kann nur sagen, dass die Praxis der Kollegin überhaupt nicht bürgerunfreundlich und auch absolut korrekt ist.

Wird nämlich einmal ein Ausweis ausgestellt, so ist derjenige mit 100% im System, obwohl er möglicherweise gar nicht berechtigt ist, diesen zu besitzen.

Insbesondere, wenn man sich in einer neuen Behörde anmeldet und da sollte dir auch bekannt sein, dass vorher auch eine PU durchgeführt wird.

Naja aber spiel dich mal auf und zeig dein Ego.

nirvana

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« Antwort #72 am: 01.06.2019 20:44 »
Servvus,

ich komme beruflich viel rum und ziehe daher oft um, entweder komplett mit Haupt- oder nur mit Nebenwohnung.

Ich empfinde dieses Praxis, dass man beim Antrag auf Perso und, oder Pass Urkunden vorlegen muss, als bürgerunfreundlich!

Ich hatte zuletzt eine hitzige Diskussion mit einer Amtsleiterin, die mir auch das BMG vorgehalten hat und sie deswegen dazu  berechtigt sei, dass sie Urkunden von mir verlangen dürfte.

Da ich nicht gänzlich unwissend bin, habe ich ihr bereits hier Geschriebenes vorgehalten, dass das BMG überhaupt nichts mit dem PAuswG zu tun hat.

Dann kam das Gegenargument des berechtigten Zweifels!

Dann wurde ich wild und sie sollte mir erklären, woran sie berechtigte Zweifel ausmacht!? Ich legte meinen noch gülitgen Perso vor.

Dann kam nichts.

Ich verließ das Bürgeramt und werde die Bürgermeisterin und die Gemeindevertretung über die falsche und bürgerunfreundliche Vorgehensweise informieren.

Auch werde ich die lokale Presse informieren, auch wenn das nichts bringen sollte, aber die schmeißen sich ja gerne mal auf solche "Kleinigkeiten". Zumal im Landkreis (fast!?) alle Kommunen so vorgehen!

Außerdem soll es wohl ein offizielles Anschreiben "von oben"  innerhalb der Kommunen geben, in dem genau darauf Bezug genommen wird. Nur hält sich keiner dran!

Ich würde mir wünschen, dass das an die ganz große Glocke gehangen wird.

Gruß

Ich kann nur sagen, dass die Praxis der Kollegin überhaupt nicht bürgerunfreundlich und auch absolut korrekt ist.

Wird nämlich einmal ein Ausweis ausgestellt, so ist derjenige mit 100% im System, obwohl er möglicherweise gar nicht berechtigt ist, diesen zu besitzen.

Insbesondere, wenn man sich in einer neuen Behörde anmeldet und da sollte dir auch bekannt sein, dass vorher auch eine PU durchgeführt wird.

Naja aber spiel dich mal auf und zeig dein Ego.

Auch ich kenne viele, die zum Amt sind, einen Perso beantragen wollten, keine Urkunde vorlegen konnen und wieder weggeschickt wurden. Wenn das nicht bürgerunfreundlich ist ... auch hier gibt es ja einige Stimmen, die in diese Richtung gehen.

Dass es nicht korrekt ist, wurde hier auch schon erörtert!

Es geht um berechtigte Ausnahmen. Der Großteil wohnt von Geburt an in D und sehr oft auch in einer Kommune. Dass auch z. B. irgendwelche Opas, die nen neuen Perso beantragen, die jeder kennt, soll oder muss angeblich (hier ja widerlegt!) Urkunden vorlegen!? Ja ne, is klar!

Dass irgendwelche "dunklen Gestalten", die kein deutsch können, nen Perso beantragen wollen, sich entsprechend ausweisen müssen, Urkunden vorlegen müssen ... ist selbstredend und hier ja ausdrücklich nicht gemeint!

Hier gehts nicht um irgendwelche Egos, sondern darum dass viele EMA-Mitarbeiter sich hinter falschen Vorwänden verstecken "Das ist gesetzlich so vorgeschrieben!", obwohl es gar nicht so ist. Entweder die MAs machen sich es (zu) leicht und, oder sie wissen gar nicht, was sie tun!?

Micha E

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« Antwort #73 am: 02.06.2019 14:07 »
Das Ganze nennt sich interne Verwaltungsvorschrift und die kann jede Behörde für sich selber festlegen.

nirvana

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #74 am: 02.06.2019 14:27 »
Das Ganze nennt sich interne Verwaltungsvorschrift und die kann jede Behörde für sich selber festlegen.

Sind Sie Azubi, Student ... hoffentlich nicht und hoffentlich nicht ein ausgebildeter und studierter Vfw!

Ich bin raus