Sind die Passbilder früherer Ausweise im System der Meldeämter sichtbar? Dann könnte ein Blick aufs letzte Foto zumindest eine grobe Orientierung geben. Ansonsten bleibt ja außer Geschlecht und Alter, die (grob) passen müssen, nicht viel, was sich anhand der Optik erschließen lässt ...
Also meines Wissens nach haben die Meldebehörden Bilder im System "vorliegen".
Denn wenn bspw. ein Blitzerfoto ziemlich unkenntlich ist, wird ebenfalls ein Passbild-/Fahrer-Fotoabgleich durchgeführt um Gewissheit zu haben.
Also könnte jemand mit ausreichender Ähnlichkeit (Brüder oder so) dort Erfolg haben.
Ausweise werden nicht im Melderegister gespeichert, sondern im Pass- bzw. Personalausweisregister der ausstellenden Behörde. Dort sind sie auch einige Jahre nach Ablauf noch sichtbar. Es gelten prinzipiell Löschfristen (habe ich gerade nicht im Kopf), ob die überall eingehalten werden, steht auf einem anderen Blatt.
Verzieht eine Person, werden von der neuen Kommune zwar die Angaben zum Ausweisdokument übernommen, nicht aber Foto und Unterschrift (letztere dürfte aber durch Unterzeichnung des Zuzug-Formulars bekannt sein), dafür aber, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat, so ist dies auch bei mehreren Umzügen sofort bekannt.
Hier ist nach meinen Informationen übrigens eine Novelle der Gesetze in Planung, sodass Foto und Unterschrift Teil des Melderegisters werden sollen. Damit könnten diese dann (zur Freude von Ermittlungsbehörden u.A.) auch über die Landesmelderegister (die miteinander gekoppelt sind und so recht einfach bundesweite Abfragen ermöglichen) abgefragt werden. Das ist aber s.i.w. noch nicht durch (Stand Anfang April gab es eine Verfassungsklage, über deren Annahme durch das BVerfG aber noch nicht entschieden war), und auch die technische Umsetzung bräuchte einen gewissen Vorlauf.
Zudem ist man verpflichtet, stets ein Ausweisdokument zu besitzen (Pass oder Personalausweis). Kommunen behalten das gern im Blick und sanktionieren Verstöße, sodass die Bürger nur in seltenen Fällen über kein halbwegs aktuelles Ausweisdokument verfügen.
Wie gesagt dürfte übrigens auch die Unterschrift ein Identifikationsmerkmal sein, zumindest wenn diese ausreichend komplex bzw. individuell ist. Hier lässt sich ja schnell erkennen, ob diese wirklich von der betreffenden Person ist und intuitiv so abgegeben wird.
Übrigens: Die Geburtsstandesämter stellen gerne neue Geburtsurkunden aus, gegen eine kleine Gebühr, versteht sich (häufig 10€ und 5€ für jede weitere zeitgleich bestellte). Viele bieten inzwischen auch die Möglichkeit, dies bequem online beantragen zu können, auch wenn dann nicht immer moderne Zahlungsarten, sondern Überweisung gefordert wird.